Hallo zusammen, wie viel zieht mir das jobcenter vom gehalt ab (930) brutto für die Wohnung, Praktik

4 Antworten

Der Regelsatz bei Hartz IV beträgt für Paare/Ehepaare 360,- € pro Person. Miete übernimmt ja, bei angemessener Wohnung, das Jobcenter. Bei deinen Eltern handelt es sich in diesem Fall um eine Gemeinschaft, genannt Bedarfsgemeinschaft. Wenn du bei deinen Eltern wohnst, bist du automatisch ein Teil dieser Bedarfsgemeinschaft, auch wenn du nichts mit dem Jobcenter zu tun hast. Jegliches Einkommen, z.B. Nebenjob oder hier dein Lohn, wird auf das Arbeitslosengeld deiner Eltern angerechnet. Alles was über 100,-€ Zusatzeinkommen beträgt wird angerechnet. 20 % davon kannst du behalten. Beispiel: Zusatzeinkommen 300,-€; 100,-€ davon kann man behalten. Von den verbleibenden 200,-€ kann man noch 20% behalten, also 40,-€. Von den 300,-€ Zusatzverdienst gehören einem also 140,-€, 160,- kassiert das Jobcenter. In deinem Fall würde es also so sein:

Hartz IV für beide Elternteile 720,-€; Miete mal angenommen 500,-€; ergäbe einen Betrag von 1220,-€, den deine Eltern erhalten würden. Hast du jetzt noch einen Verdienst von ca. 800,-€, verhält es sich wie oben schon genannt. 100,- gehören dir, von den übrigen 700,-€ gehören dir noch 20%, also 140,-€. Zusammen verbleiben dir 240,-€, der Rest von 560,-€ wird auf das AlG II deiner Eltern angerechnet, bzw. in Abzug gebracht. Anstatt 1220,-€ würden deine Eltern nur noch 560,-€ erhalten. Deinen Lohn bekommst du natürlich wie gehabt, also 800,-, nur das AlG II deiner Eltern wird weniger. Alles vorausgesetzt du wohnst bei deinen Eltern, gehörst sozusagen zu dieser Bedarfsgemeinschaft. Manchmal ist es besser man hat in deinem Fall eine kleine Bleibe für ca. 200,-€, verbleiben dir noch 600,-€, wohnst also nicht mehr bei deinen Eltern und die bekommen den vollen Betrag von 1220,-€. Ob du dich hauptsächlich dort aufhältst spielt keine Rolle, du hast ja eine eigene Wohnung. Du musst natürlich auch ein eigenes Konto haben.



kleiner Rechenfehler oben. Deine Eltern würden nicht 560,- von den 1220,- noch erhalten, sondern 660,-€.

@Charly52

Das heißt mir würden noch 600 € übrig bleiben?

@Charly52

Ich würde gerne wissen was mir letztendlich vom gehalt auf dem Konto übrig bleibt

@saboss

wie schon gesagt, dein Gehalt/Lohn ändert sich nicht. Du wirst genauso viel auf deinem Konto haben wie vorher. Nur dein Verdienst wird in der Berechnung des Arbeitslosengeld II von deinen Eltern mit berücksichtigt. DAS ARBEITSLOSENGELD DEINER ELTERN ÄNDERT SICH. Wird sozusagen weniger weil du ja zusätzliches Geld mit in die Bedarfsgemeinschaft einbringst. NOCHMALS: AUF DEIN KONTO WIRD WEITERHIN DEIN VOLLER LOHN ÜBERWIESEN. DEIN GUTHABEN AUF DEINEM KONTO BLEIBT GLEICH. Du hast mit dem Jobcenter ja nichts zu tun. Die können dir nicht dein Gehalt kürzen. Alles vorausgesetzt natürlich du wohnst bei deinen Eltern.

@saboss

Mit den 600,- übrigbleiben meinte ich wenn du eine kleine eigene Wohnung hättest. Angenommen du verdienst 800,- netto, zahlst für diese Wohnung 200,-. Dann bleiben dir 600,- übrig. Wohnst du bei deinen Eltern sind 100,-€ frei. Auf deine verdienten 800,- fehlen also noch 700,-. Von diesen 700,- kannst du noch 20%, also 140,-€ behalten. Summa summarum bleiben dir von deinen 800,- noch 240,- übrig. Auf 800,- fehlen also noch 560,-. Diese 560,- werden vom gesamten Arbeitslosengeld deiner Eltern abgezogen.

Du bekommst dein Geld von deinem Arbeitgeber vollständig, der zieht dir nichts ab. Aber das Jobcenter zieht deinen Eltern ALGII ab und zahlt das weniger, was du von deinem Gehalt an die Bedarfsgemeinschaft (Deine Eltern und du) abgeben müsstest/ solltest. Wie das berechnet wird, haben dir die anderen schon aufgeschrieben.

wenn du eine eigene wohnung hast und nicht mit deinen eltern in der bedarfsgemeinschaft bist, kannst du alles behalten


ansonsten ziehen sie dir ALLES ab, bis so auf 150-200€


also so 150-200 kannste behalten von deinen 930 brutto

Das heißt 541 würde mir ca noch übrig bleiben weil ich 741 minus 200 genommen habe

Das heißt 541 würde mir ca noch übrig bleiben weil ich 741 minus 200 genommen habe

Nein, so ist es nicht. Lese mal meinen ausführlichen Kommentar. Von 741 kannst du den Grundfreibetrag von 100,- behalten. Von dem Rest der 641,- gehören dir noch 20%. Also 128,20,-. Insgesamt verbleiben dir 228,20,-€. 512,80,-€ werden auf das AlG II deiner Eltern angerechnet.

@Charly52

Für 200 euro gehe ich doch nicht arbeiten