Jobcenter u25 ausziehen?


20.04.2021, 23:06

Wie erzwinge ich den Unterhalt? Wie hoch fällt der aus?

7 Antworten

Wenn du Arbeitslosengeld 1 beziehst, bist du eigentlich nicht auf das Jobcenter angewiesen. Du kannst ja eine Wohnung mieten und bekommst gegebenenfalls noch Wohngeld dazu.

Neben dem lernen kannst du auch noch einen Teilzeitjob annehmen.

Ich finde es etwas ungewöhnlich, dass du gleichzeitig Arbeitslosengeld 1 beziehst und dich auf eine Ausbildungsprüfung vorbereitest.

Tätliche Auseinandersetzungen sind ein Grund für den Auszug. Das sollte dir von einer geeigneten Stelle bescheinigt werden

Eine Unterhaltspflicht kann ich nicht erkennen, du bist ja nicht in Ausbildung.

deridiot439 
Fragesteller
 21.04.2021, 00:13

Habe die Lehrjahre voll und nur unterbrochen per Aufhebungsvertrag nicht gekündigt/hingeschmissen. Sogesagt pausiert. Wann und wie was verfällt keine Ahnung. Stehe in Kontakt zur Kammer und die sagte ich kann mich selber anmelden+zahlen und als externer Prüfling teilnehmen. Das Arbeitsamt übernimmt die kosten, ich krieg zwar stellenangebote aber muss mich nicht bewerben sondern nur lernen und mich wegen der Bezahlung im September melden sagte der Sacharbeiter vom Amt

Rheinflip  21.04.2021, 00:14
@deridiot439

Ich glaube du brauchst auch einen vorbereitungskurs. Alleine bringt das nicht so viel

wushelse  21.04.2021, 09:00
@deridiot439

du hast gekündigt und hingeschmissen - per aufhebungsvertrag. somit hast du selbst dafür gesorgt, dass du bedürftig bist. lernen kannst du in deiner freizeit. wovon zahlst du bis september deinen unterhalt bei auszug?

deridiot439 
Fragesteller
 21.04.2021, 16:29
@wushelse

Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung

wenn man keine Ahnung hat .... bin mit der kammer in kontakt, hätte ich gekündigt wären meine Lehrjahre verfallen, bei Aufhebungsvertrag nicht. Das war Aufhebungsvertrag auf ärztlichen Rat.

wushelse  21.04.2021, 19:21
@deridiot439

nimmst du einen aufhebungsvertrag hast du dich selbst in bedürftigkeit gebracht. somit musst du selbst für deinen unterhalt sorgen

deridiot439 
Fragesteller
 23.04.2021, 11:15
@wushelse

mit ärztlichen rat... junge lern lesen

hab vom amt auch keine sperre bekommen

wushelse  23.04.2021, 11:48
@deridiot439

den ärztlichen rat hast du vom amtsarzt bekommen? ansonsten gibts eben sanktionen. such dir arbeit und sorge für dich selbst.

Warum fragst du nicht einfach erstmal nach den Gesetzestexten und liest sie durch und fragst danach nach dem, was du nicht verstanden hast?

Hier empfehle ich SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung, von vorne bis hinten, sowie § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen Absatz 3.

Was in deiner Gemeinde oder in deiner Lieblings-Gemeinde maximal angemessen ist an Wohn- und Heizkosten steht im Internet. Hast du mal diese Suchmaschine - deren Namen ich gerade vergessen habe - ausprobiert? Tippe dort oder in die URL-Zeile deines Browsers (das ist ein Internetbesuchgerät) ein:

angemessene Miete Düsseldorf

Oder statt Düsseldorf den Namen deines Dorfes.

Gruß aus Berlin, Gerd

1 Unter solchen Bedingungen kann man ausziehen wen du 18 oder jünger bist rede mit dem Jugendamt das du da weg kommst!

2 Dir steht 800€ Unterhalt zu aber nur wen du in der schule oder Ausbildung bist und deine Vergütung wird von den 800€ Abgezogen! Wen du da schon 18 bist! Sonst muss sie auch so gezahlt werden wen du zb erst 16 oder 17 bist! Aber Dan muss das Jugendamt dir helfen da weg zu kommen den deine Eltern besitzen ja noch das Aufenthalsbestimmungsrecht!

Wie Teuer die wohnung sein darf kann die keiner sagen den wen du einen WBS schein vom Wohnungsamt hast Dan steht da auch was das kosten darf! Also zb die Kaltmiete und Nebenkosten!

Wen du gessel bist müssen sie dir nichts mehr bezahlen aber du kannst ja mal mit deinem Sachbearbeiter reden den die bezalen ja vermutlich deine Prüfung wen du diese als Externer oder Umschüler machst°

Wen dich egal wer nochmal schlägt rufst du de Polizei damit hast du auch einen nachweiß das du da weg must!

wenn du 22 bist, kannst du dir arbeit suchen und dann bei genügend einkommen ausziehen. wie viel deine eltern verdienen kann dir egal sein. da du weder in schule, noch ausbildung sind, müssen sie dir keinen unterhalt zahlen und es fließt keinen cent.

du liegst deinen eltern also derzeit auf der tasche. setz dich in bewegung und fang an für dich selbst zu sorgen.

Wenn das Jobcenter den Auszug wegen der Übergriffe befürwortet, dann ärgern die sich mit deinen Eltern rum wegen des Unterhaltes.

Du lernst derzeit wegen der externen Gesellenprüfung, hast die Ausbildung aber geschmissen? Dann warte die Prüfung ab, suche dir einen Job und zieh aus.

Und wieso hast du den Ausbildungsplatz nicht gewechselt?

Den Unterhalt "erzwingen" kannst du nicht, da die Eltern dir den Luxus einer eigenen Wohnung nicht zahlen müssen.

Beim Jobcenter warst du bereits wegen des Wunsches auszuziehen? Das solltest du jetzt mal in Angriff nehmen. Antrag stellen, Bewilligung abwarten, Wohnung suchen... Und dann prüft das Amt ob deine Eltern zahlen müssen und können. Du bekommst dein Geld aber vom Amt und dir kann es dann egal sein.