Erste eigene Wohnung mit 18 Jahren , Schüler, Erste Schritte... Div. Fragen :,Jobcenter,Kindergeld,Schule;dauer?

5 Antworten

Warum soll dir der Staat eine Wohnung bezahlen? 

Bis zum Ende deiner Erstausbildung sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Wenn sich diese keine eigene Wohnung für dich leisten können, dann musst du eben (wie alle anderen Schüler auch) zuhause bleiben. 

Die einzige Unterstützung, die dir hier zusteht, ist das Kindergeld, wenn du nicht mehr zuhause wohnst. Ansonsten steht es deinen Eltern zu.

In deiner Erstausbildung sind dir vorrangig deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet und ab 18 musst du deinen Unterhaltsanspruch dann bei beiden Elternteilen geltend machen,dann wird geprüft ob sie leistungsfähig sind !

Würden sie es nicht sein dann käme Bafög - in Betracht und wenn sie dir gar keinen Unterhalt zahlen könnten stünde dir zumindest dein Kindergeld von min. 190 € zu.

Ob du vom Jobcenter eine Unterstützung bekommen könntest hängt nicht nur von der Leistungsfähigkeit deiner Eltern ab,sonder auch davon ob du n deiner Ausbildung überhaupt gefördert werden könntest.

Das kannst du dir im § 7 Abs. 5 SGB - ll und im § 7 Abs. 6 SGB - ll selber durch lesen,die stehen für den Leistungsausschluss und die Ausnahmen.

Eine Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel 4 - 6 Wochen,kann aber auch mal 3 Monate dauern und wenn dann noch ein Antrag auf die Kostenübernahme einer angemessenen Unterkunft dazu kommt und Nachweise / Belege zur Bearbeitung fehlen,dann kann das zu weiteren Verzögerungen führen.

Außerdem musst du dem Jobcenter die Notwendigkeit deines Auszuges belegen,dass könntest du ggf.mit Hilfe des Jugendamtes machen,es muss also erst mal ein wichtiger Grund vorhanden sein.

Du bekommst weder Geld vom Jobcenter noch wird dir eine Wohnung bezahlt. Deine Eltern sind für dich zuständig bis zum Ende deiner Erstausbildung.  Wenn sie dich nicht ausreichend unterstützen können, wirst du zu Hause wohnen bleiben müssen, bis du finanziell auf eigenen Beinen stehst. Das Kindergeld kannst du direkt bekommen, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst.

Wenn du Schüler bist, ist das JobCenter für dich nicht zuständig. Deinen Anspruch musst du bei der BAFÖG-Stelle durchsetzen. Bei dieser Konstellation wirst du den Höchstbetrag bekommen und musst sehen, ob und wie du damit zurecht kommst.

Für eine eigene Wohnung wird das kaum reichen.


oder wird mir die Wohnung vom staat bezahlt und wen ja bis wie viel Euro?
Meine Eltern haben mir auch versichert mich in jeder Hinsicht hin zu
unterstützen


Dann sollen deine Eltern das auch tun und deine Wohnung bezahlen.

Denn der Staat wird nicht dafür aufkommen. Du kannst ja weiterhin bei deinen Eltern wohnen.

Das heisst jetzt nicht das meine Eltern Geld haben ,wen ich Essen brauche oder Hilfe beim Umzug sind sie für mich da,dass ist damit gemeint ,wir leben nicht umsonst vom Staat.Zuhause geht es nicht mehr weiter,zu viel Stress ,ich kann mich auf mein Fachabi und auf meine Ausbildung nicht konzentrieren ,brauchst du noch mehr Details damit du meine Lage nachvollziehen kannst .?

@darnasos123

ich kann mich auf mein Fachabi und auf meine Ausbildung nicht konzentrieren

Das wirst du aber müssen. Denn außer dem Kindergeld wirst du keine weiteren Gelder vom Staat bekommen.

@darnasos123

ihr lebt eh schon vom Staat, warum soll der Staat nun 2 Wohnungen bezahlen??