Wohnung mieten als Student?

5 Antworten

Du bist schon auf der richtigen Spur.

Wenn Du bei der Wohnungssuche gute Erfolgsaussichten haben willst, dann letzteres. Die Elternbürgschaft ist eine etwas hakelige Angelegenheit. Wird sie von Vermieterseite verlangt, ersetzt sie allenfalls die Kaution. Nur wenn die Eltern von vornherein freiwillig eine unbegrenzte Bürgschaft zusagen, wäre es für den Vermieter unproblematisch.

Am besten in jeder Hinsicht ist es, wenn wenigstens ein Elternteil mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Damit wäre dann völlig klar, dass die Eltern in der vollen Verantwortung stehen für alles, was mit dem Mietverhältnis zusammenhängt. Zudem signalisiert es, dass sie volles Vertrauen zu ihrem Spross haben, was für das Gefühl auch immer gut ist und nichts ist besser, wenn man Erfolg haben will, als ein gutes Gefühl bei der Auswahl des richtigen Kandidaten.

Die Zweitwohnsitzsteuer spielt keine Rolle: Du wirst der Wohnungsinhaber sein, der sich in Berlin mit Hauptwohnsitz anmeldet. Eltern, die mit im Mietvertrag stehen und dort nicht wohnen, müssen sich nicht anmelden. (Ich schreibe aus genau dieser eigenen Erfahrung und Kenntnis.)

Dann noch einen wichtigen Tipp dazu: Sofort nach Abschluss des Mietvertrags bevollmächtigen sich die Personen, die als Mieter im Vertrag stehen, gegenseitig, das Mietverhältnis auch im Namen des anderen jederzeit kündigen zu können.

Auch das ist natürlich Vertrauenssache, aber es gibt Situationen, wo es unumgänglich ist, dass entweder Du selbst oder eben die andere Person in der Lage sind, ohne Unterschrift der anderen Person das Mietverhältnis zu kündigen. Den Eltern gibt das eine gewisse Sicherheit und ist somit eine Art Gegenleistung für die Bereitschaft, sich in den Mietvertrag aufnehmen zu lassen und für Dich selbst ist es auch eine Sicherheit, dass Du selbst bestimmen kannst, wann Du die Wohnung wieder zurück geben willst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
takaru 
Fragesteller
 07.09.2020, 13:15

Wow, vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort! Das hilft mir sehr! Wie würde ich dann die Miteintragung zB. in einer Mieterselbstauskunft angeben, wenn nach dem Nettoeinkommen gefragt wird? Zählt dann meines oder das des Elternteils?

bwhoch2  07.09.2020, 13:22
@takaru

Natürlich erst einmal Dein Einkommen, aber dann noch das Einkommen der Eltern, das so sein sollte, dass auch Deine Miete damit bezahlt werden kann. Also beide angeben.

Ich gehe mal davon aus, dass Du noch nicht 27 bist und es Dein Erststudium ist. Damit sind Deine Eltern weiterhin für Dich unterhaltspflichtig. Dieser Unterhaltspflicht kann man natürlich auch mit Übernahme der Mietkosten nachkommen.

In der Regel läuft das über eine Elternbürgschaft.

Bei meinem Sohn wollte der Vermieter eine Gehaltsauskunft der Eltern und eine Elternbürgschaft. Bei einigen seiner Freunde wollten die Vermieter, dass der Mietvertrag auf die Eltern läuft. Soweit ich weiß, ist die Zweitwohnungssteuer nur dann fällig, wenn jemand seinen 2.Wohnsitz dort anmeldet. Deine Eltern wären zwar Mieter aber dort nicht mit Zweitwohnsitz angemeldet. Nur du hättest dort deinen Erstwohnsitz. Da bin ich mir allerdings nicht 100% sicher

bwhoch2  07.09.2020, 12:29

Und ich kann dem FS die restlichen fehlenden Prozente versichern. Die Zweitwohnsitzsteuer hat nichts mit dem Mietvertrag zu tun, bzw. wer dort als Mieter eingetragen ist. Also, geht!

Du solltest den Mietvertrag auf dich laufen lassen und ein Elternteil mit unterschreiben lassen mit einer Ergänzung im Vertrag - bei Zahlungsschwierigkeiten springt Herr XYZ ein.