Zweiten Hauptmieter eintragen lassen, Begründung?

5 Antworten

Der Hauptmieter beantragt bei der Hausverwaltung die Änderung des Mietvertrages, wenn die Hausverwaltung aktuell der Vermieter ist. Siehe Mietvertrag. Als Argument kann nur gelten, dass damit 2 Hauptmieter die Mietsache bewohnen und eine größere Sicherheit für die künftigen Mietzahlungen gegeben wäre.

Ein Anspruch für den derzeitigen Mieter auf diese Änderung besteht nicht.

Eine andere Variante wäre der Antrag auf Genehmigung eines Untermietverhältnisses. Durch den Auszug der ehemaligen Freundin fällt eine Beteiligung an der Miete weg, die durch den Untermieter kompensiert werden könnte. Ist die finanzielle Situation des Mieters nach Auszug des EX negativ, kann die HV die Untermietung nicht verweigern. Die Genehmigung wäre seitens des Mieters einklagbar.

Hätte er in diesem Fall einen Anspruch gegenüber der Hausverwaltung mich in den Vertrag mit einsteigen zu lassen?

Nein.

Wer Hauptmieter ist oder wird bestimmt  der Vermieter.

Man könnte natürlich anfragen ob es möglich ist. Es kann ja sein das dem Vermieter ein 2. Schuldner "willkommen" ist.

Der jetzige alleinige Hauptmieter müßte mit der Vertragsänderung übrigens auch einverstandenen sein.

Was der Fall wäre, ja.

@rorotwo

Das Einverständnis des jetzigen Hauptmieters allein reicht aber nicht.

@anitari

Ja, genau das war ja meine Frage. Wie man sich am besten in diesem Fall verhält bzw. vorgeht. Das hast du ja auch schon oben beantwortet.

Ich würde jedoch nur einziehen, wenn ich auch, zusammen mit ihm, Hauptmieter werden würde.

Wozu eigentlich? Hast Du etwa vor, nach Deinem Einzug und Erlangung des Hauptmieterstatus am Ende auch noch Deinen Freund so zu vergraulen, dass er freiwillig auszieht und Dir die Wohnung allein überläßt?

Nur dann würde Dein Ansinnen, auch Hauptmieter zu werden, wirklich Sinn machen.

Du willst mit Dem Freund gemeinsam als Hauptmieter fungieren. Würdest Du ihn auch heiraten? Wohl nicht? Aber mit ihm gemeinsam Hauptmieter im Mietvertrag zu sein, ist fast wie verheiratet. Auflösung im Zweifel nur mit Hilfe der Justiz möglich!

Wenn Du nur in der Wohnung für einige Zeit wohnen willst, um vielleicht irgendwann wieder eine eigene Wohnung zu haben, wäre ein Untermietverhältnis doch viel besser, weil sehr viel einfacher wieder aufzulösen.

Haftungsgründe bei Beschädigungen! Ist die Hausverwaltung auch Eigentümer der Wohnung? Ansonsten kannst Du Dich an den Eigentümer wenden

Danke für die Antwort! 

Nur müsste ich dann ja auch schon in der Wohnung wohnen? Bzw. ging es mir eher um den Sachverhalt zu klären, mit welcher Begründung er argumentieren kann, dass ich überhaupt zweiter Hauptmieter werden kann.

@rorotwo

Ungenau auf meine Antwort.....

@erobine

Entschuldige, dann habe ich deine Antwort falsch bzw. nicht verstanden.

Haftungsgründe bei Beschädigungen!

Nicht nur das.

Schön, dass dein Freund Bekannter damit einverstanden ist, dass du bei ihm einziehst. Aber ist der Vermieter (hier vertreten durch eine Hausverwaltung) das auch? Dazu braucht er nämlich deren Zustimmung. Eine einfache Mitteilung reicht dazu nicht aus. Ein Anrecht auf Aufnahme als Hauptmieter in den Mietvertrag hast du nicht. Das entscheidet allein der Vermieter. Abgesehen davon würde ich dir davon auch abraten. Diese WG scheint ja eh nur auf Zeit zu sein, er ist ja nicht dein Lebensgefährte. Wenn du als Hauptmieter im MV stehst, haftet ihr gemeinschuldnerisch für alles.  Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er seine Forderungen eintreibt. Ist dein Bekannter mit der Miete im Verzug und du stehst im Mietvertrag, wird sich der Vermieter die Miete bei dir holen.Ebenso kann der Mietvertrag auch nur von euch gemeinsam gekündigt werden, was unter Garantie für Stress sorgen wird, wenn nur einer ausziehen will. Und du stehst für jeden Schaden gerade, auch wenn der bereits von der Ex verursacht wurde. Überleg dir gut, ob du tatsächlich Hauptmieter werden willst.