Sozialwohnung - Eltern als Hauptmieter

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der Vermieter spinnt! Er will sich absichern, dass er sein Geld bekommt, wenn du nicht zahlen kannst. Hast du ihm gesagt, dass deine Eltern in einer Sozial-Wohnung wohnen? Auch geht das nicht, wie du schon schreibst. Sie könnten Ärger bekommen. Heimlich an die Eltern vermieten kann er nicht!


Der Vermieter spinnt nicht. Er macht es richtig. Wieso soll er jemand mit schwacher Bonität seine Wohnung vermieten. Da ist er doch viel besser dran, wenn er die Eltern als Hauptmieter einbezieht. Und gerade die Tatsache, dass diese in ihrer Wohnung nur eine relativ niedrige Sozialmiete bezahlen, macht sie doch um so solventer und damit interessanter als Vertragspartner.

Man kann das natürlich mit allerlei Bedenken abwimmeln, aber dann bekommt eben jemand anders die Wohnung.

Es gibt im Land so viele fehl belegte Sozialwohnung, wo niemand drauf kommen würde, die Leute, die finanziell da raus "gewachsen" sind, raus zu schmeissen. Wenn es zudem noch einen handfesten Grund gibt, warum die Eltern, nämlich für Dich, eine weitere Wohnung vermutlich in einer ganz anderen Stadt anmieten, ist das doch überhaupt kein Problem.

@bwhoch2

Das was im letzten Absatz steht leuchtet mir durchaus ein, ich würde dazu gerne ne Quelle haben, am besten ein Gesetz. Ich konnte in den einschlägigen Gesetzestexten nichts finden. :/
Beim Bafög ist es auch ähnlich, da bekommt man den "Nicht mehr daheim wohnhaft" Zuschlag auch dann, wenn die Eltern Hauptmieter sind, solang man selbst mit im Mietvertrag steht und im Mietvertrag der Zweck der Eltern als Hauptmieter (nämlich lediglich die Sicherung des Mietzinses) enthalten ist.

... und was für Ärger droht uns Eltern, wenn wir uns für die Kinder 5 Wohnungen leisten müssen, weil es anders nicht geht?

Im folgenden Link geht ess zwar um die Fehlbelegungsabgabe aber in einem Absatz steht, das selbst besser verdinende Mieter nicht das Wohnrecht verlieren.

http://www.echo-online.de/nachrichten/landespolitik/Fehlbelegungsabgabe-fuer-Sozialwohnungen-faellt-weg;art175,1762168

Ich schließe daraus, das selbbst wenn jemand eine 2. Wohnung anmietet würde, das er immer noch Wohnrecht hat.

Man könnte dem Vermieter anbieten, dass Deine Eltern bürgen.

Solche Mietbürgschaften sind vielen Vermietern mittlerweile nicht mehr genug. Die sagen das wäre nicht rechtswirksam, deshalb wollen sie die Bürgen als Mitmieter im Mietvertrag.

Die sind schon rechtens nur nicht in unbegrenzter Höhe.

MfG

Johnny

Ja ich denke auch, dass das gehen müsste. Gerade weil die Eltern sich ja nicht mit nem Zweitwohnsitz amelden müssen, wenn sie eine Wohnung nur mieten aber nicht benutzen.
Vielen Dank

Natürlich können und dürfen die Eltern für das Kind eine Wohnung anmieten, denn jedes Studentenwerk verlangt bei Abschluß Einkommensnachweise und die kann ein Student nicht vorlegen, weil es kein Einkommen gibt. Alles eigentlich ganz einfach und achte darauf, daß Du als alleiniger Mieter aufgeführt bist. Beantrage zudem gleich beim Studentenwerk Leistungen nach dem BAföG per elternunabhängige Vorausleistungen, wenn denn die Eltern finanziell nicht leisten können.

Der Inhaber (Vermieter) der Sozialwohnung muss diese Mieter beim Amt melden. Dort werden sie namentlich erfasst! 

Ob sie nebenbei noch einen weiteren Wohnort haben, ist dem Vermieter der noch bewohnten Wohnung egal. 

Problem: Wenn die Eltern zu viel verdienen, um noch eine zweite Wohnung zu unterhalten, kann das dazu führen, dass sie ihre gesamten finanziellen Dinge auf den Tisch legen müssen. Das heißt dann: Fehlbelegungsabgabe - oder Auszug!

Solle deine Miete ausbleiben, haften deine Eltern... kein Geld: Insolvenz/Betrugsanzeige u. a. m.

wieso sollten deine eltern eine zweite wohnung mieten? als unser erstgeborener mit seiner freundin zusammengezogen ist - er studiert auch noch - wurde von uns eltern die vorlage einer gehaltsbescheinigung und dann eine "mietbuergschaft" verlangt, fertig

Solche Mietbürgschaften sind vielen Vermietern mittlerweile nicht mehr genug. Die sagen das wäre nicht rechtswirksam, deshalb wollen sie die Bürgen als Mitmieter im Mietvertrag.