Hallo ich hätte eine Frage zur Elternbürgschaft aus einem Nicht-EU-Land bezüglich der Vermietung einer Wohnung?

2 Antworten

Also normal braucht man bei einer Bürgschaft jemandem im diesbezüglichen Land. Es geht ja eigentlich darum, dass die Person nicht einfach wieder zurück ins Heimatland geht ohne offene Rechnungen zu bezahlen und man sie dort nicht mehr erwischt. Dann wird der, der gebürgt hat, zur Kasse gebeten.

Necromancer1990 
Fragesteller
 13.12.2018, 18:47

Danke für die Antwort, aber wie soll man dann die ausländischen Student/innen unterbringen? Die Frau bei der Verwaltung hatte erwähnt, dass eventuell über die Botschaft das gemacht werden kann. Details konnte sie auch nicht nennen. Sie brauchen ein Konto, das nicht ausländisch ist und worauf sie Zugriff haben können.

summersweden  13.12.2018, 18:55
@Necromancer1990

Nicht jeder ausländische Student braucht eine Bürgschaft, ehrlich gesagt brauchen nur die wenigsten sowas. Das macht man eigentlich nur bei "riskanten" Ländern (ich kenne es aus Madagaskar und Somalia).

Der Vermieter möchte nur sicher sein Geld bekommen, auch wenn sie abhauen würde, weil man sehr schwer Schulden im Ausland eintreiben kann. Vielleicht reicht ihm sogar ein Sparbuch mit 3 Monatsmieten als "Pfand".

Die Botschaft hat damit nichts zu tun, wie summersweden schon richtig sagte. Du hast schon Glück wenn Du überhaupt mit Stellung eines Nachmieters früher aus dem Vertrag kommst, das muss die Verwaltung nicht machen. Frag' doch mal einen anderen ausländischen Studenten, wie's dort mit der Bürgschaft ging... Eine Bürgschaft stelle ich mir fast unmöglich vor; auch eine Bank wird für eine Bankbürgschaft ja inländische Sicherheiten fordern.