Kann die Elternbürgschaft für eine Wohnung auch von der Schwester übernommen werden?

3 Antworten

Ja, generell kann JEDER Mensch für einen anderen bürgen, wenn er dazu bereit ist (Ausnahme: Nichtgeschäftsfähige Personen). Folglich auch deine Schwester für dich. Sicherlich wirst du eine Schufa-Auskunft deiner Schwester beim Vermieter vorlegen müssen.

In welchem Verwandtschaftsverhältnis du zum Bürgen stehst, wird dem Vermieter egal sein - Hauptsache derjenige ist zahlungskräftig.

wenn die Schwester 1. Volljährig ist 2. ein regelmäßiges Einkommen hat - könnte es ausgehen