Einem zweiten Hauptmieter problemlos im Mietvertrag eintragen bzw. herausnehmen?

8 Antworten

Wenn eine Person alleiniger Hauptmieter einer Wohnung ist, ist es dann einfach möglich dass er eine zweite Person in seinen Mietvertrag aufnehmen lässt 

Das gefällt dem Vermieter bestimmt denn dann hat er zwei Schulder.

und dann vielleicht kurze Zeit später austeigt und die zweite Person dann alleiniger Hauptmieter wird?

Einfach aussteigen kann man nicht es bedarf der Zustimmung von beiden Mietern und Vermieter; da könnte es sein, dass der Vermieter darauf besteht, das gemeinsam gekündigt wird.

Dieses Szenario kann nur funktionieren, wenn es in der Folge 2 dreiseitige Änderungsverträge zwischen den beiden Mietern und dem Vermieter gibt. Aber der Vermieter wäre schlecht beraten, im 2. Vertrag einen Mieter aussteigen zu lassen, er hat ja nun 2 haftende Mieter. Es wären auch 2 vollständig neue Mietverträge denkbar.

Nein. Zwei Hauptmieter müssen normalerweise gemeinsam kündigen. Der Vermieter muß auch bei allem zustimmen, bzw. den Vertrag abändern oder einen neuen machen.

Wenn nun der eine Hauptmieter alleine nicht aus dem Vertrag entlassen wird und keine Miete zahlt, dann haftet doch aber der andere Hauptmieter komplett alleine für die Miete, oder?

@Pfirsichsammler

Genau so. Jeder haftet für die volle Miete während der ganzen Vertragsdauer.

@Pfirsichsammler
dann haftet doch aber der andere Hauptmieter komplett alleine für die Miete, oder?

Nein, das ist falsch. Solange beide Hauptmieter sind, haften auch beide zusammen. Das bedeutet, der Vermieter kann weiterhin zu dem fortgezogenen Mieter gehen und von ihm die Miete verlangen, sofern die Miete ausbleibt.

Mit aufnehmen ist wohl einfach. Der Vermieter wird froh sein, wenn er einen weiteren Hauptmieter als haftende Person hat.

Dass aber einer von beiden später wieder aus dem Vertrag raus kommt, dürfte sehr schwierig sein. Vermieter lassen sich nicht gerne jemand "unterjubeln", den sie sich gar nicht selbst ausgesucht haben.

Diese Vorgehensweise erfordert die Zustimmung des Vermieters. Ohne diese ist das nicht möglich. Der Vorgang sollte schriftlich dokumentiert werden.  Vermutlich ist bei Hauptmieterwechsel ein neuer Mietvertrag erforderlich.