Wohngeld während FSJ?

2 Antworten

Dem Grunde nach hat man bei einem freiwilligen Dienst zwar Anspruch auf Wohngeld,man muss aber auch die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und dazu gehört erst einmal das man schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein muss !

Dazu käme dann noch ein Mindesteinkommen,dass beträgt 80 % des Bedarfes nach dem SGB - ll,also von dem was ihr / euch vom Jobcenter ( ALG - 2 oder auch Hartz - lV ) bei vollem Bezug zustehen würde.

Sie bräuchte also von dir ein Untermietvertrag oder ihr seid ein Paar und bildet eine so genannte BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),dann könntest du als Mieter den Antrag stellen,dann wird ihr Einkommen aber zu deinem addiert und sollte ein Anspruch bestehen dann habt ihr diesen gemeinsam.

Wenn sie noch keine 25 ist steht ihr von ihren Eltern zumindest ihr Kindergeld von derzeit min. 192 € pro Monat zu,wenn sie von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommt.

Was hast du denn an Brutto und Nettoeinkommen und was musst du für deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen ?

Wie weit vom Elternhaus entfernt ist denn dann das FSJ - und wann würde sie dieses beginnen ?

Was haben denn ihre Eltern für Einkommen ?

Hi,

wieviel bekommt sie denn für das FSJ?

Steveebene 
Fragesteller
 01.05.2017, 23:34

~300€

Fortuna1234  01.05.2017, 23:35
@Steveebene

Das ist für Wohngeldbezug eindeutig zu wenig. Sie muss ein Mindesteinkommen haben um Wohngeld zu beziehen. Selbst mit Kindergeld ist das noch viel zu wenig.

Steveebene 
Fragesteller
 01.05.2017, 23:37

Also auf gut deutsch gesagt sie muss mehr verdienen das sie Zuschüsse bekommt?

Fortuna1234  01.05.2017, 23:45
@Steveebene

Für Wohngeld ja. Wohngeld ist der Geldtopf für Geringverdiener und nicht für unterhaltsberechtigte junge Erwachsene. Und deswegen muss man da auch ein gewisses Einkommen vorweisen.

Deine Freundin muss erstmal den "Geldtopf" (doof ausgedrückt, aber du weißt was ich meine) Eltern nutzen, bevor andere Geldtöpfe genutzt werden können.