FSJ & Wohngeld

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Dem Grunde nach kannst du Wohngeld bekommen,dazu musst du aber erst einmal eine selber bewohnte Unterkunft angemietet haben und musst ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder auch Hartz - 4 ) selber aufbringen können !

Das würden dann min. derzeit 399 € Regelsatz sein + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Wenn du also 320 € bekommst und dein Kindergeld von 184 €,dann hast du ca. 500 € pro Monat.

Findest du einen Vermieter,der dir eine Unterkunft bei diesem Einkommen vermieten würde und diese angenommen 250 € kosten würde,dann läge dein Bedarf bei ca. 650 € pro Monat.

80 % davon sind dann ca. 520 €,könntest dann ggf. Anspruch auf Wohngeld haben.

Oder ihr würdet vom Jobcenter ALG - 2 bekommen bzw.bedürftig sein und der Umzug wäre wegen des FSJ - notwendig,dann läge dein Bedarf in dem Fall immer noch bei ca. 650 € pro Monat und da du von deinen 320 € FSJ - min. einen Freibetrag von 200 € ( theoretisch ) abgezogen bekommen würdest,läge dein anrechenbares FSJ - bei ca. 120 € pro Monat.

Zu diesen ca. 120 € käme dein Kindergeld von 184 €,du hättest dann ca. 300 € anrechenbares Einkommen und würdest noch ca. 350 € ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter bekommen,weil dein Bedarf bei ca. 650 € liegen würde.

Du kann jederzeit alles mögliche beantragen. Die Frage ist immer, ob Du es auch bekommen wirst. Kannst Du nicht bei Deinen Eltern wohnen? Sie sind eigentlich für Dich zuständig und nicht die Allgemeinheit.

Wer ein FSJ absolviert kann Wohngeld beantragen - auch ALG-II kann bei Bedürftigkeit gewährt werden.