FSJ und Wohngeld in Berlin?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In einem freiwilligen Dienst steht dir zwar dem Grunde nach Wohngeld zu,aber dazu brauchst du außer eine Wohnung auf die du gemeldet bist auch ein Mindesteinkommen !

Das liegt dann in der Regel bei 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll,als von dem,was dir mit ALG - 2 oder besser mit Hartz - 4 zustehen würde.

Derzeit sind das dann min. 404 € Regelsatz + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon brauchst du dann min. 80 %.

Zu deinen 320 € FSJ - Gehalt stünden dir dann noch min. 190 € Kindergeld zu,wenn du noch keine 25 bist,dann hättest du 510 €.

Würdest du jetzt ein Zimmer oder eine kleine Wohnung für angenommen 250 € bekommen,dann läge dein Bedarf nach dem SGB - ll mit den 404 € Regelsatz bei min. 654 € und 80 % davon würden ca. 520 € ergeben,könnte also dann gerade so passen.

Wenn du dann keinen Anspruch auf Wohngeld hättest,kannst du dir im Internet von einem kostenlosen Rechner in etwa berechnen lassen,dann kannst du einen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen.

Dann würdest du bei angenommen diesem obigen Beispiel von 654 € Bedarf,einem FSJ - Gehalt von 320 € + 190 € Kindergeld eine Aufstockung bekommen.

Das Jobcenter würde dir dann von deinen 320 € FSJ - Gehalt theoretisch 200 € Freibetrag ( Taschengeld ) abziehen,so würden dann nur noch 120 € anrechenbares FSJ - bleiben + 190 € Kindergeld + Halbwaisenrente ergibt das ein gesamtes anrechenbares Einkommen von angenommen 404 €.

Da dein Bedarf in diesem Beispiel bei min. 654 € liegen würde,stünde dir jeden Monat eine Aufstockung von min. 250 € zu,weil du ja nur angenommen 404 € anrechenbares Einkommen hättest.

Wenn der Umzug wegen dem FSJ - sogar notwendig sein würde,dann könntest du sogar bei deinem jetzigen Jobcenter einen Antrag auf Beihilfe für Umzug / Kaution und Erstausstattung der Wohnung stellen.

Danke dir für deinen Stern !