Während dem FSJ Wohngeld beantragen?

4 Antworten

Ich denke das kommt drauf an, wie dein Elternhaus ist. Wenn beide gut verdienen (was die "Beamten" entscheiden) steht es dir denke nicht zu.

Dazu kannst du immer noch Bafök beantragen, sowie vom Amt eine Aufstockung. Allerdings wie oben, wenn deine Eltern nicht genug verdienen.

Deine Elten sind dazu auch verpflichtet dich bis zum 26. Lebensjahr zu versorgen.

Wohngeld kannst du immer beantragen, allerdings nur wenn du erstmal eine Wohnung hast oder eine in Aussicht und deren Kosten. Meine Schwiegermutter arbeitet dort und sagt, immer wieder probieren!

Danke für deine Antwort :) Also ich hab Chancen Geld zu beantragvn obwohl ich jetzt erst ein FSJ mache ? Ich fange direkt nach dem Jahr eine Ausbildung an.

Außer meinem Kindergeld können meine Eltern mir nichts geben. Wo beantrage ich das ?

Nein, ist es nicht. Dein Einkommen erreicht nicht das nötige Mindesteinkommen von 80 % des Regelbedarfes zzgl. Gesamtmiete. Bleib zu Hause wohnen, 45 min. sind kein weiter Arbeitsweg.

Rein theoretisch kannst du in einem freiwilligen Dienst Anspruch auf Wohngeld haben,dazu musst du aber erstens schon eine Wohnung / Unterkunft haben,also darauf angemeldet sein und da wohnen und zweitens brauchst du ein Mindesteinkommen !

Das beträgt dann ca. 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll,also ALG - 2 oder auch Hartz - 4.

Dies sind dann derzeit min. 399 € Regelsatz + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und davon brauchst du dann min. 80 %.

Da dir deine Eltern in einem freiwilligen Dienst in der Regel nicht zum Unterhalt verpflichtet sind,weil es keine Ausbildung ist,es sei denn,dass du dies für deine Ausbildung / Studium benötigen würdest oder dich in einer Findungsphase befinden würdest.

Also deine Schule beendet hättest und dann noch nicht weißt was du machen möchtest,diese würde dann zwischen 3 - 12 Monaten liegen können und dann würden die Eltern bei Leistungsfähigkeit ggf.zum Unterhalt verpflichtet sein.

Das FSJ - Gehalt und Kindergeld würden dann voll auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet ggf.ein Freibetrag für Aufwendungen abgezogen.

Dir steht also min.dein Kindergeld von derzeit noch 184 € zu,wenn du keinen Unterhalt bekommst.

Entweder geben es dir die Eltern von selber,sie können auch eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse der Agentur für Arbeit schicken und darin deine Bankverbindung angeben,dann bekommst du es direkt auf dein Konto.

Sollte das dann nicht gehen,dann musst du bei der Familienkasse selber einen Antrag auf Abzweigung stellen,den Antrag findest du im Internet auf der Seite der Agentur für Arbeit / Familienkasse,den kannst du dann ausdrucken oder dir selber abholen bzw.da anrufen und dir einen schicken lassen.

Solltet ihr bedürftig sein bzw.deine Eltern nicht leistungsfähig und dein Umzug wegen des FSJ - notwendig sein,dann könntest du dich auch an das Jobcenter wenden.

Dann hättest du nämlich 200 € ohne Anrechnung auf deinen oben genannten Bedarf nach dem SGB - ll,es würden also dann nur 140 € von deinem FSJ - Gehalt auf deinen Bedarf angerechnet.

Du hast also min. dann 340 € FSJ - Gehalt + derzeit noch 184 € Kindergeld= 524 € pro Monat.

Wenn du also unbedingt ausziehen willst und kein weiterer Anspruch bestehen würde,dann bleibt dir nur ein billiges Zimmer zu suchen ggf.noch ein kleiner Nebenjob.

Frag doch beim FSJ- Amt nach.