Wohngeld?
Hallo,ich habe Anfang Jahr Wohngeld beantragt weil im Moment alles sehr teuer wird.bis her bin ich gut mit meinem Geld hingekommen bin auch sehr sparsam etc im Grunde fehlen mir da 100Euro im Monat
Nach langem hin und her habe ich für die ersten 3monate Geld bekommen
Ich habe zur Zeit nur eine teilzeit stelle dafür aber einen unbefristeten,und festen Vertrag mir würde vom Amt geschrieben ich soll mir eine volzeitstelle suchen und somit meine feste stelle aufgeben und mich auf das Glück von Probezeit etc verlassen habe mich daraufhin in meiner jetzigen Firma erkundigt ob meine stelle ausgebaut werden kann was nicht geht zumindest zur Zeit
Jetzt fordert das Amt das Geld für die 3 Monate zurück weil das als Bemühung nicht ausreicht es stand aber in keinem schreiben explizit wie die Bemühung auszusehen hat bzw wie vielle ich zb schreiben muss damit er ausreicht
Das,das Amt verlangt das ich mehr arbeiten soll kann ich nachvollziehen ist aber auch nicht meine Frage sondern dürfen sie das Geld zurück verlangen obwohl ich es bewiligt bekam ohne die konkrete Aufforderung wie zb bei hart 4 schreiben sie 7 Bewerbungen im Monat etc...Zudem ist bei mir das Geld Knapp was ich vom wohnamt auch nicht erstattet bekäm für Briefmarke Fahrtkosten etc ?
5 Antworten
Was bekommst bzw. hast Du monatlich an Wohngeld bekommen, was musst Du an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen, wohnst Du alleine und was hast Du an Brutto und Nettoeinkommen ?
Diesen Bescheid über Rückforderung von bewilligten und zugestandenem Wohngeld möchte ich gerne einmal in Augenschein nehmen !
Weder die Wohngeldbehörde, noch das Jobcenter kann eine Kündigung einer unbefristeten wenn auch nur in Teilzeit ausgeübten Beschäftigung fordern, aber das Einkommen entsprechend zu erhöhen schon.
Dann lass dir doch vom Arbeitgeber etwas schriftliches geben, damit sie sehen das Du zumindest einen Versuch gemacht hast, um dein Einkommen zu erhöhen.
Such dir eine Nebenjob, da hast Du sicher mehr als Du an Wohngeld bekommst und hast dann deine Ruhe !
Geld für Bewerbungen und auch Fahrtkosten bekommst du vom JC ersetzt. Die meisten Bewerbungen gehen aber ja auch online. Diese kosten dann nichts.
Nur im Betrieb nachfragen ist nicht intensiv. Da hat das Amt schon recht.
aber in keinem schreiben explizit wie die Bemühung auszusehen hat bzw wie vielle ich zb schreiben muss damit er ausreicht
Die erwarten , dass Du Dich schriftlich bewirbst ( glaube ca 3 pro Monat) , Vorstellungsgespräche wahrnimmst, aber kündigen musst deswegen jetzt nicht gleich, solang es kein Angebot gibt welches dem entsprechen würde.
Sirja soweit ich weiß, werden Kosten für Vorstellungsgespräche z.B. bei Arbeitslosigkeit übernommen. Ich bin mir jetzt leider nicht ganz sicher wie das in Deinem Fall wäre, da müsste man mal genau nachsehen. Auf jeden Fall würde ich mir nächsten Monat das 9 € Ticket kaufen, da wäre das schon mal keine so große Belastung.
Wir kennen nun das Schreiben nicht, aber, die dürfen das Geld zurück fordern. Auch wenn es nicht explizit drin stand wie viele Bewerbungen du schreiben sollst, hast du ja mal effektiv gar nichts gemacht. Ich kann auch behaupten das ich bei mir auf Arbeit nachgefragt hab.
Bemühen heißt ich schau mal, was es gerade auf dem Markt gibt und schreib mal mindestens 10 Bewerbungen. Aber mal so kurz nur beim eigenen AG nachgefragt ist ja wohl ein Witz.
Es geht mir drum ob es ok ist das das Amt keine konkreten Aussagen trifft zb Anzahl an Bewerbungen etc
Ja, das ist ok.
Du könntest neben Deinem (unbefristeten und festen) Teilzeitjob dich noch einen Nebenjob ausüben. Dann wäre es auch finanziell nicht so knapp bei Dir.
Und Anrecht auf kostenunterstützung hat man nicht? Habe kein Auto und wie gesagt das Geld ist knapp es tät mir schon finanziell weh vorstelungsgespräche war zu nehmen die ggf etwas weiter weg wären aber gut das ist ja dann mein persönliches Problem kenn3 es nur von Harz 4 Empfänger das sie Unterstützung bekommen