Mindesteinkommen bei Wohngeld (Lastenzuschuss) wie berechnen?

2 Antworten

Über die genaue Berechnung kann ich dir keine Auskunft geben, aber ich kann dir sagen was du in etwa an Mindesteinkommen benötigst.

Du brauchst min.80 % eures Bedarfs nach dem SGB - ll, dass wären also ohne deine Kosten für die Warmmiete für dich schon 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dazu kämen für 2 minderjährige Kinder als alleinerziehende nochmal 36 % berechnet aus deinem Regelbedarf.

424 € + 152,64 € = min.576,64 €, dazu käme dann 1/3 der warmen Wohnkosten.

Dann käme der Regelbedarf für 1 Kind von 0 - 5 von derzeit 245 € + Regelbedarf für 1 Kind von 6 - 13 Jahren von derzeit 302 € dazu + jeweils 1/3 für die warmen Wohnkosten.

Von dieser Summe benötigst du dann in der Regel min.80 % als Mindesteinkommen, es sei denn du kannst belegen / glaubhaft machen wie du euren Lebensunterhalt mit weniger bestreiten kannst, also z.B. aus vorhandenem Vermögen / Ersparten.

Alleine für die Regelbedarfe + Mehrbedarf stünde euch dann nach dem SGB - ll schon min.um die 1123 € im Monat zu, da bräuchtest du dann bei 80 % Mindesteinkommen alleine schon um die 900 € und dann kämen die Wohnkosten noch dazu.

An Kindergeld bekommst du derzeit 408 €, dazu käme Unterhalt für die Kinder + Betreuungsunterhalt für min. bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des jüngsten Kindes.

Beim Wohngeld zählt das Kindergeld in deinem Fall nicht als Einkommen, es würde sich also auf die Berechnung eines evtl.Anspruchs von der Höhe her nicht auswirken, es kann aber beim erreichen des Mindesteinkommens helfen, also würde dazugezählt wenn es mit dem Mindesteinkommen eng werden würde.

Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe eine Belastung in Höhe von 720€ monatlich (Zinsen+Tilgung). Ich tilge mit 5%. Wie sie dann konkret das Mindesteinkommen aus? Sind zu dritt (Kinder 6 und 0). Die Wohnung hat 105qm.

Einkommen wären einmal Unterhalt 1000€ und Kind 1 Unterhaltsvorschuss 202€. Sowie 2x Kindergeld. Vermögen wäre etwas vorhanden (Reserve für 3. Jahr Elternzeit ohne Elterngeld). Danke

@Erdbeerfelder80

Die Tilgungsrate könnte zur Not auf 1% gesenkt werden, dann wäre die Belastung bei ca. 380€ monatlich.

@Erdbeerfelder80

Zur Berechnung kannst du dir aus dem Internet einen kostenlosen Rechner suchen und einen evtl.Anspruch berechnen lassen, aber wenn dein Elterngeld entfällt wirst du das eh der Wohngeldbehörde melden und nachweisen müssen, dann wird wahrscheinlich so oder so neu berechnet.

Wenn ich mal ganz grob rechne und die 720 € zu den min.um die 1123 € Regelbedarf + Mehrbedarf addiere, dann käme man auf einen Bedarf von um die 1843 €, bei 80 % Mindesteinkommen bräuchtest du dann ca.1480 €.

Das Mindesteinkommen liegt aber tatsächlich niedriger, da ja diese 720 € nur teilweise berücksichtigt werden, mit deinen 1000 € Unterhalt + 202 € UVG - vom Jugendamt + 2 x 204 € = 408 € Kindergeld erreichst du auf jeden Fall das benötigte Mindesteinkommen.

Das Mindesteinkommen wird wie folgt berechnet: Regelsätze nach SGB II plus der Belastung (Darlehen, Grundsteuer, evtl. Verwaltungskosten und Pauschalen für Bewirtschaftung).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst du mir bitte konkret mit Zahlen helfen?

Waa konkret gehört beim Lastenzuschuss zur “Warmmiete“?

Und was sind die Pauschalen zur Bewirtschaftung?

@Erdbeerfelder80

Kann ich dir konkret nicht sagen, kommt auf die Quadratmeter an, Jährlich 36,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche 

@Ralkana

Interessant. Ist das in jeder Kommune gleich oder variiert das je nach Mietstufe (haben hier MS 6)

Also: Ich wohne mit 2 Kindern (6 und 0). Das wären dann 424+302+247(?)€= 973€

Darlehen der Wohnung (Zinsen+Tilgung): 751€, Grundsteuer ca. 20€/Monat, Verwalter ca. 15€/Monat.

Das wäre dann mit gut 1.700€ ein hohes Mindesteinkommen. Die Tilgung der Wohnung könnte ich von 5% auf 1% senken, dann wäre die Darlehensrate weniger hoch.

Ist das alles richtig berechnet? Zählt Kindergeld als Einkommen?

@Erdbeerfelder80

Das sieht schon gut aus deine Berechnung, Kindergeld wird nicht mit angerechnet, aber bei der Prüfung ob ein Anspruch besteht bzw. ob das Mindesteinkommen erreicht wird hinzugezählt

@Ralkana

Wie meinst du das?

@Erdbeerfelder80

Um Wohngeld zu erhalten benötigst du ein Mindesteinkommen. Um das zu ermitteln wird das Kindergeld mit eingerechnet, bei der tatsächlichen Berechnung nicht.

@Ralkana

Dann komme ich auf über 2100€ Mindesteinkommen, das kann doch gar nicht richtig sein. Zur Zeit beziehe ich Wohngeld, ohne ein solch hohes Einkommen...

@Erdbeerfelder80

Sollte das wirklich so sein, hilft wohl nur die Tilgungsrate senken.