Wohngeld beantragen da n.mehr in regelstudienzeit?
hallo zusammen,
ich wohne in trier und habe dort schon mal bei dem wohngeldamt/rathaus angefragt, ob ich wohngeld bekommen könnte. zur info: ich habe nie bafög bekommen, da meine schwester n.mehr studiert und meine eltern eine kl.wohnung vermieten.
die frau bei diesem wohnamt hat gemeint ich hätte keinen anspruch und bräuchte es gar nicht abgeben, obwohl ich das formular ausgefüllt etc. dabei hatte.
nun die frage: ich habe statt 6 semester 8 semester lang im bachelor studiert (erfurt) und studiere nun im 2. mastersemester in trier (hochschulsemester also 10.). jetzt ist damit ja die regelstudienzeit insgesamt übrschritten, oder (ich dachte das sei sie längst, weil ja klar is,t dass man i.d.r. 4 semester im master studiert) -> kann ich es jetzt evtl nochmal probieren oder habe ich keine chancen?
ich weiß gar nicht, ob ichs überahupt probieren soll, die fra aufm amt hat mich echt dumm angemacht und ihre argumentationsweise hatte ich damals echt nicht kapiert..wenn man bafög kriegt kriegt man kein wohngeld und wenn man keins kriegt (n.berechtig) auch nicht - d.h. nur leut, die frührer mal bafög erhalten haben und dann nach xy semstern keinene anspruch mehr haben können wohngeld erhalten? ist das so? ich finds das echt blöd x-D
7 Antworten
Hallo,
allso Regelstudienzeit gilt immer nur für Bachelor und Master getrennt. ab dem 7. semester Bachelor hättest du wohngeld beantragen können.
Jetzt im Master bist du im 2. semester von 4, damit in der regelstudienzeit und damit dem Grund nach Bafögberechtigt, deswegen kein wohngeld.
die Semester werden nicht gemeinsam betrachtet, sondern bachelor gilt 6 semester, master 4 semester nicht insgesamt 10 semester
Du kannst kein Wohngeld bekommen, wenn du dem Grunde nach BAföG-berechtigt bist. Dem Grunde nach kannst du berechtigt sein und trotzdem nichts bekommen, wenn z.B. das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist.
Sobald du nicht mehr dem Grunde nach BAföG-berechtigt bist (z.B. bei Überschreiten der Regelstudienzeit), kannst du Wohngeld beantragen. Dann musst du nur noch nachweisen, dass du grundsätzlich keinen Anspruch mehr hast und nicht bloß wegen zu hohen Einkommens (z.B. über einen entsprechenden Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt).
Grundsätzlich hättest du einen Anspruch auf Wohngeld, da ja keinen grundsätzlichen Anspruch mehr auf BAföG hast. Aber du musst deinen Lebensuntethalt und einen Teil der Miete von deinem Einkommen selbst bestreiten können.
Hey ich würde einfach mal hier auf der seite schauen http://www.studis-online.de/ da findest du einiges an infos.
Das verstehe ich nicht. Es besteht dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG und es wird ja wohl Entscheidungen des Studentenwerkes geben. Warum wurden diese nicht gerügt und eine Berechnung des etwaigen Zuschusses der >Eltern nach dem deutlich besseren BGB beantragt? Wohngeld ist nun einmal nicht, zumal es ja auch keine Einkünfte gibt. Verrissen, sagt man hier auf dem Land.