Muss ich in diesem Fall nochmals einen Wohngeld Antrag stellen?
Guten Tag.
Seit Februar 2017 beziehe ich unterstützend Wohngeld.
Im Februar 2018 lief mein erster Bewilligungszeitraum aus und ich beantragte das Wohngeld neu via dem mir automatisch zugeschickten Beantragungsbogen.
Nachdem ich Alles eingereicht hatte, dauerte es insgesamt etwa einen Monat, bis die Bewilligung zurück kam.
Nach der Freude folgte der Schock. Ich bekam das Wohngeld nur für 3 Monate bewilligt, weil mein Arbeitsverhältnis (geringfügig) nur bis 30.04.2018 besteht. Ich sofort die Lohnscheine geprüft und gesehen, dass der 30.04.2018 als Austrittsdatum feststeht.
Dem ist jedoch nicht so. Ich sofort meinen Arbeitgeber kontaktiert. Ich lief unter einem 2 jährigem befristeten Arbeitsvertrag, welcher zum 01.05.2018 automatisch entfristet weiter läuft. Einige Tage später bekam ich den entfristeten Arbeitsvertrag zur Unterschrift zugesandt (er wäre mir wahrscheinlich dann etwas später zugesandt worden).
Zwei Exemplare schickte ich postwendend wieder zurück zum Arbeitgeber. Die gesamte Korrespondenz als Kopie an die Wohngeldstelle via Einschreiben.
Ich hoffe nun einfach, dass meine zuständige Sachbearbeiterin das jetzt so mit einarbeiten kann, sonst müsste ich jetzt im März nochmal komplett neu beantragen. Das ist doch Humbug. Alle aktuellen Belege sind ja eingereicht.
Selbstverständlich werde ich ihr nochmals eine Kopie vom vollständig unterschriebenen Arbeitsvertrag zuschicken.
Wie verhält sich dieser Fall?
2 Antworten
Du musst einen Weiterleistungsantrag stellen. Die Änderung der Verhältnisse ist erst nach Erlass des Wohngeldbescheides erfolgt. Dieser ist somit rechtmäßig ergangen. Es besteht kein Aufhebungsgrund.
Nein, du musst lediglich aktuelle Nachweise einreichen. Was schon in der Akte ist, wie z. B. dein Mietvertrag, muss nicht noch einmal vorgelegt werden.
Du wirst wohl einen Änderungsbescheid bekommen. Andernfalls mußt du eben den Antrag neu stellen, ist doch kein Drama, rechne dir mal den "Stundenlohn" aus.
Ich verstehe Deine Antwort nicht ganz. Natürlich ist das kein Drama. Aber es wäre Erbsenzählerei, wenn ich wegen zwei Monaten den Antrag komplett neu stelle. Dann kann ich ihn ja auch sofort neu stellen.
Nein, kannst du nicht. Ein Weiterleistungsantrag kann frühestens zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Stellst du schon jetzt einen, wird dieser abgelehnt.
Ende April läuft er aus. Die letzte Zahlung für diesen Bewilligungszeitraum ist der 1. April quasi im Voraus. Wir haben heute den ersten März. Also könnte ich bereits einen neuen Antrag stellen. Zumindest in den nächsten 2 Wochen. Ich habe nur nachgefragt, weil ich den Antrag jetzt im Januar gestellt habe mit allen Unterlagen dazu. Ich musste noch ein paar Unterlagen nachreichen. Das geht auch ins Porto. Wenn ich jetzt - einen reichen Monat später - das ganze Pamphlet nochmals ausfüllen muss, nur wegen dieser Sache ... Ich persönlich finde, das macht für mich keinen Sinn, da sich in dieser kurzen Zeit nichts geändert hat. Es liegt alles vor, was aktuell ist. Ein Änderungsbescheid wäre sinnvoller - auch für die Umwelt.
Danke für Deine Antwort. Frage: Da ich im jetzt im Januar alles Unterlagen eingereicht habe via Kopie. Müsste ich Selbige nochmals nachreichen? Das ist jede Menge Papier. Naja. Wenn, dann nützt es halt nichts. Da muss ich jetzt gleich im März nochmal ran.