Wohngeld beantragen bei bezahltem Praktikum?

4 Antworten

Wenn du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB - oder Bafög - hast und auch die Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet wären und auch leistungsfähig wären, bestünde zumindest theoretisch erst einmal ein Anspruch auf Wohngeld.

Für das Wohngeld musst du aber schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen würdest du dann auch noch benötigen.

Dieses liegt bei min.80 % deines Grundbedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was dir ggf.bei Bedürftigkeit ohne eigenes Einkommen vom Jobcenter an ALG - 2 ( Hartz - lV ) zustehen könnte.

Auf Grundsicherung im Alter oder bei voller dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt hättest du eh keinen Anspruch.

Wenn man also einmal von einer angemessenen Warmmiete von 500 € ausgehen würde, dann kämen derzeit für einen Singel noch min.432 € Regelsatz für den Lebensunterhalt dazu.

Dein Bedarf würde dann angenommen bei min.um die 932 € liegen, wenn man also mal großzügig auf 1000 € monatlichen Bedarf aufrunden würde, bräuchtest du als Mindesteinkommen um die 800 € pro Monat.

Kannst dir dann ja selber ausrechnen ob du mit deinem gesamten Einkommen auf diesen ca. Betrag von 800 € kommen würdest.

Beim Jobcenter hättest du als unter 25 jähriges Kind auf Leistungen ggf.erst dann einen Anspruch, wenn der Auszug nachweislich notwendig wäre, also z.B. durch die Aufnahme einer Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund im Elternhaus, ein Praktikum ist da sicher kein wichtiger Grund.

Grundsätzlich hast du als Praktikantin schon einen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings musst du bereits Mieter oder Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum sein und über ein ausreichendes Einkommen verfügen. OB du nun einen Anspruch auf Wohngeld hast kann mit den spärlichen Informationen nicht sagen, Grundsicherung st eine Leistung die man im Alter beziehen kann, du meinst sicherlich Leistungen nach SGB II (Hartz IV). Da du noch unter 25 Jahre bist und bei deinen Eltern wohnen könntest wird es damit wohl eher schwierig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Eltern sind für dich finanziell zuständig, bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast.

Sollte dies noch nicht der Fall sein, werden sie dir Barunterhalt geben müssen und du kannst dir das Kindergeld abtreten lassen.

Du hast weder Anspruch auf Wohngeld noch auf Grundsicherung. Deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig, bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung