Wo und für was kann man den Bezugsnachweis für Leistungen nach dem sgb 2 vorlegen?

2 Antworten

Du hast doch einen Leistungsbescheid bekommen. Der ist vollkommen ausreichend.

Den braucht man in den meisten Kommunen um bei der "Tafel" Lebensmittel zu bekommen.

Kannst du z.B. für den öffentlichen Nahverkehr nutzen oder bei Veranstaltungen der Stadt,wo man Eintritt verlangt,da würdest du eine Ermäßigung bekommen !

So zahlt man bei uns z.B. für den Nahverkehr Bus ( ca. 30 km ) für normal min. 50 € für eine Monatskarte und wenn man diesen Nachweis vorlegen kann,dann bekommt man einen Ausweis ( Lichtbild muss abgegeben werden ) und die Monatskarte kostet dann nur 25 €.