Sachbearbeiter nach SGB II?

2 Antworten

Für Standardfälle kann man selbstverständlich Berechnungshilfen und entsprechende Software verwenden. Rasch stellt man aber fest, dass das Leben - hier auch der Kundschaft - sehr vielgestaltig ist. Allein die Zahlen aus Anträgen zu erfassen, genügt nicht. Hinter diesen Zahlen stecken Menschen und ihre sehr vielgestaltigen Leben. Und nicht zuletzt auch oft Menschen, deren Angaben man aus nahe liegenden Gründen nicht einfach übernehmen kann.

Man kann es mit außergewöhnlichen Situationen zu tun haben, und man erlebt oft persönliche Schicksale. Leute, die auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, sind zumeist nicht mit Eigenheim-Bauherren zu vergleichen, die mal freundlich beim Sachbearbeiter vom Bauamt vorsprechen und sich einigen wollen, was denn nun geht und was nicht. Viele sind recht langfristig am unteren Ende der gesellschaftlichen "Nahrungskette" angelangt. An Karl Marx angelehnt könnte man es so ausdrücken: Sie haben nicht einmal "nicht mehr zu verlieren als ihre Ketten", weil ihnen niemand Ketten angelegt hat.

Man kann es als Herausforderung empfinden, mit diesen Sachverhalten umzugehen. Bloß sieht man nicht ständig Gesichter voller Hoffnung, und man wendet das geltende Recht an und legt es für den Einzelfall aus, und das bedeutet, dass man vielen Menschen auch Hoffnungen, vielleicht auch nur auf einen kleinen Zuschuss, nehmen muss. Wer zum Zynismus neigt und damit zu dem Gedanken "selbst schuld", verdirbt sich dabei den Charakter im Zweifel noch mehr.

Ob man selbst den unmittelbaren "Kundenkontakt" hat oder nicht, ist dabei nicht allein entscheidend. Man bekommt mit auch nur etwas Empathie sehr deutlich mit, worum es geht, egal, ob man die betroffenen Leute nun vor sich sieht oder nicht.

Es handelt sich um einen der Bereiche im öffentlichen Dienst, in denen man Eigeninitiative benötigt, um gute Arbeit zu leisten. Die aktuelle Rechtsprechung und häufige Gesetzesänderungen nachzuverfolgen, gehört zur Aufgabe. Wer sich darauf verlässt, dass es genügt, irgendwann von irgendeinem Chef zur Fortbildung mit dem Titel "Aktuelle Entwicklungen ..." aufgefordert zu werden, zieht früher oder später den Unmut von Kundschaft, Vorgesetzten oder auch Kollegen auf sich.

Dasselbe gilt eigentlich überall im öffentlichen Dienst, wo man es mit Finanzen oder sich rasch ändernden Rechtsgrundlagen zu tun hat - Finanzämter und Ausländerbehörden fallen mir dazu ein. Nur hat man es im Finanzamt eben oft auch mit cleveren und fleißigen Unternehmern zu tun und in Ausländerbehörden mit Hochqualifizierten oder Leuten, die zu ihrem geliebten Ehegatten nachziehen.

Kurz gesagt: Ein einfaches "klipp-klapp-ich-geb-die-Daten-ein" ist das nicht.

danke für die ausführliche antwort. in der leistungsgewährung bei uns im landratsamt finden es die mitarbeiter aber sehr angenehm alles. dort geht es aber auch um leistungen für asylbewerber, asylbewerberleistungsgesetz glaube ich. ist das vergleichbar?

@wirfaffenfas

Damit habe ich keine Erfahrungen, die ich weitergeben könnte, auch nicht aus zweiter Hand.

Das ganze ALG - 2 bzw. SGB - ll ist so umfangreich,da kann man sich nicht mal so eben gut und schnell einarbeiten,denn nicht umsonst gibt es vor den Sozialgerichten haufenweise Klagen,die dann zu einem großen Prozentsatz auch von den Klägern gewonnen werden,weil die Vielzahl der Bescheide fehlerhaft sind !