Steuer fehlende Belege Fahrtkosten
Hallo!
Das Finanzamt möchte für das Steuerjahr 2009 die berühmten Nachweise für meine etwas höheren Fahrtkosten. Ich bin dort 88 Kilometer zur Arbeit gefahren und habe 209 Arbeitstage angebeben. Die Arbeitstage habe ich per Beleg auch nachgewiesen. Fahrgemeinschaft hatte ich in der Tat keine.
Für das betroffene Steurerjahr kann ich diesen Nachweis nun nicht erbringen.
Ich habe lediglich eine Nachweis für Mitte 2010 (TÜV). Dieser ist allerdings in Bezug auf 2009 nicht aussagekräftig, da ich seit Febuar 2010
die Arbeitsstelle gewechselt habe (Nähe meines Wohnortes) und enstprechend annähernd 80% weniger Fahrtkosten habe.
Frage:
Vorausgesetzt, ich beantworte dieses Schreiben lediglich mit der Aussage, dass ich für diesen Zeitraum keinen Nachweis vorlegen kann und dass ich auch keine Fahrgemeinschaft habe.
Ist dies allein schon ein Grund für das Finanzamt, ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung einzuleiten? Oder beschränkt man sich in einem ersten Schritt auf eine Kappung bzgl. des Pauschalbetrags?
7 Antworten
Du kannst doch sicher durch Zeugnis (alter Arbeitgeber) oder durch eine Bescheinigung (beide Arbeitgeber) nachweisen, in welchem Zeitraum Du wo gearbeitet hast?
Alternativ könntest Du eine unterschriebene Zeugenaussage (z. B. von Kollege) anbieten.
Dem FA ffreundlich aber fest den Eindruck vermitteln, dass Du hart bleibst, und sie endlos Arbeit haben werden, wenn sie Deine wahren Aussagen nicht akzeptieren.
Wo ist dann noch das Problem?
Oder habe ich Deine Frage nicht richtig gelesen/verstanden?
Na dass die trotzdem noch nen Nachweis bzgl. der Fahrleistung haben wollen!
Weise sie nochmals ausdrücklich darauf hin, dass sie ja bereits Deinen Arbeitszeitnachweis haben und schreib ihnen, dass Du wenn das nicht reicht, Zeugen benennen kannst, die bestätigen, dass Du die 217 Tage dort warst und mit dem Auto gekommen bist.
...
Schneller: Den Bearbeiter beim FA anrufen oder hingehen und fragen, was er denn wirklich will und weshalb hier so nachgefragt wird.
Danach aber auf jeden Fall noch eine schriftliche Stellungname hinschicken.
Welches Finanzamt fordert da bitte Nachweise an?
Hab gerade erst gelesen, dass Du die Arbeitstage nachgewiesen hast.
Weis das Finanzamt daraufhin, dass die Entfernungspauschale je Entfernungskilometer gilt, egal wie Du da hingekommen bist. Weis das Finanzamt weiter auf ein Telefonbuch oder ähnliches hin, in dem die Adresse des damaligen Arbeitgebers stand.
Manchmal verstehe ich nicht wie blöd sich meine Kollegen anstellen können.
Es geht nicht um die Anzahl der Arbeitstage, sondern darum, nachzuweisen, dass man diese hohe Kilometerleistung tatsächlich mit einem Pkw zurückgelegt hat (ab der Kappungsgrenze von 4.500 €). Das Finanzamt vermutet dann oftmals Mitfahrgelegenheiten, vlt. auch Unterkunftsmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes oder sonst was. Daher wird bei solchen Nachweisen immer verlangt, die Kilometerleistung anhand von TÜV-Berichten, Inspektionsrechnungen, usw. nachzuweisen.
LG. Danny
Wenn man aber nicht weiter hartnäckig bleibt, bekommt man dann überhaupt keine Fahrtkosten anerkannt? oder schon die 4500,- ? oder weniger? Mich würde interessieren, wenn man über die 4500,- kommt und sowieso weiß, dass man dies nicht nachweisen kann, ist es nicht besser dann gleich unter der 4500,- grenze zu bleiben, weil man es riskiert, dass eben nix anerkannt wird...wenn man drüber ist
Immer wieder muss man lesen oder erfahren, dass das FA Fahrtkosten nachgewiesen haben will. Dabei ist das völlig unnötig, wenn man die Entfernungspauschale ansetzt.
Es muss lediglich glaubhaft gemacht werden, dass man an soundsovielen Tagen die Arbeitsstelle aufgesucht hat. Fahrtkosten sind nicht nachzuweisen, es sei denn, man sprengt die 4.500-Euro-Grenze und fährt mit dem PKW. Dann sollte man die Kilometerleistung belegen können.
Tststs, die versuchen es doch immer wieder. Welches FA ist es denn?
Bei 209 Arbeitstagen und 88 km Entfernung sprengt er doch die Grenze von 4.500 €.
Deswegen schrieb ich ja: "Dann sollte man die Kilometerleistung belegen können."
Wieviel der Kilometer nun tatsächlich gekostet hat, ist irrelevant.
Deswegen fragte ich ja, was das für Folgen haben kann, wenn ich nur zurückschreibe, dass ich keine Belege für diesen Zeitraum habe. Dem ist nämlich faktisch so.
Hast du denn keine einzige Tankquittung mehr, kein Knöllchen oder irgendeine alte Raparatur- oder Inspektionsrechnung? Irgendetwas hat man doch immer, auch wenn man nicht alles lückenlos belegen kann. Es geht hier nur um die Glaubhaftmachung.
Wenn du tatsächlich an 209 Tagen allein zur Arbeit gefahren bist, dann bleibe hartnäckig.
Geh zu Deinem Arbeitgeber. Frag ob Sie Dir eine Bescheinigung ausstellen, dass Du an 209 Tagen im Betrieb bist.
Im Normalfall stellt eine guter Arbeitgeber alles aus, wenn man sagt, man brauch es für das Finanzamt.
Es geht nicht um die Anzahl der Arbeitstage, sondern darum, nachzuweisen, dass man diese hohe Kilometerleistung tatsächlich mit einem Pkw zurückgelegt hat (ab der Kappungsgrenze von 4.500 €). Das Finanzamt vermutet dann oftmals Mitfahrgelegenheiten, vlt. auch Unterkunftsmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes oder sonst was. Daher wird bei solchen Nachweisen immer verlangt, die Kilometerleistung anhand von TÜV-Berichten, Inspektionsrechnungen, usw. nachzuweisen.
LG, Danny
Danke für Eure Antworten!
Die Frage ist halt, ob es als Versuch ermittelt werden soll.
Und die Einleitung eines solchen Verfahrens könnte ich mir als Beamter auf Probe (Kein Finanzbeamter ;-)) nicht leisten, jetzt mal ganz unabhängig vom Ausgang.
Dass du deine Fahrtkosten beim Finanzamt durchsetzen willst, hat wirklich überhaupt nichts mit Steuerhinterziehung zu tun!
Einen Arbeitszeitnachweis habe ich mit eingereicht. Daraus gehen alle Tage schwarz auf weiß hervor, an denen ich gearbeitet habe.Und das waren genau 217. Und der Arbeitsort ist natürlich ebenso bekannt!