Warum bekomme ich vom Jobcenter weniger Kohle als den normalen Regelbedarf?
Nachdem mein Arbeit zu Ende war, hab ich mich arbeitssuchend gemeldetund auf dem Bescheid steht drauf, dass ich monatlich 255 € oder sowas bekomme. Der normale Regelbedarf ist ja um die 410 €. Was soll der Schmarrn eigentlich ?? Da stand unten drauf, dass die nach mein Einkommen berechnet haben, aber was jetzt, heißt das nur weil ich Geld auf dem Konto, muss ich weniger Arbeitslosengeld erhalten oder was ? Da muss doch ein Fehler sein oder ? Würdet ihr Widerspruch einlegen ? Weil ich hab von irgendwo gehört, dass die Hälfte der Bescheide, falsch wären.
Auf dem Bescheid stand folgendes drauf
Nach Vorlage der Lohnabrechnungen aus ihrer Beschäftigung bei MAX MUSTERMANN GMBH wurde ein Durschnittseinkommen für den Bewilligungszeitraum gebildet und bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB ii berücksichtigt. Der Durchschnitteinkommen wird dadurch gebildet, dass für jeden Monat im Bewilligungszeitraum der Teil des Einkommens zu berücksichtigen ist, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt
11 Antworten
So pauschal wird Dir das niemand beantworten können, warum Du nur so wenig ausbezahlst bekommst. Das kann daran liegen, daß Du keinen Haushalt für Dich alleine hast oder das Du doch noch ein Einkommen hast.
Es wird einen Grund geben, warum die Auszahlung so niedrig ist und der steht irgendwo auf Deinem Bescheid.
Und einen eigenen Haushalt oder wohnst Du mit jemandem zusammen?
Du schreibst in einem Kommentar das du dich im Januar 2020 Arbeit suchend gemeldet hast, dann Ende Januar 125 € vom Jobcenter bekommen hast und dann im Februar 2020 dein halbes Einkommen aus Januar 2020 aufs Konto bekommen hast.
Wenn du deinen Antrag also im Januar 2020 gestellt hast, dann greift dieser auf den 1.des Antragsmonats zurück, also auf den 01.01.2020 und in diesem Monat wirst du ja sicher deinen Lohn aus Dezember 2019 aufs Konto bekommen haben, dieser wird nach dem Zuflussprinzip im Monat es Zuflusses auf deinem Konto angerechnet.
Deshalb wirst du für Dezember 2019 und Januar 2020 diese Nachzahlung von deinen genannten ca. 500 € erhalten, weil du tatsächlich weniger anrechenbares Einkommen hattest als das Jobcenter angenommen hat.
Oder hast du für Dezember und Januar eine Überzahlung bekommen und das Jobcenter hat es mit deinem Anspruch verrechnet ?
Man müsste erst einmal klären ob du alleine bist oder mit wem zusammen wohnst, wenn alleine, dann wie hoch die Warmmiete ist und was du im Dezember 2019, Januar und Februar 2020 an Brutto verdient und an Netto aufs Konto bekommen hast.
So könnte man erst einmal klären ob es sich bei diesen ca. 500 € um eine Überzahlung handelt oder um zu wenig gezahlte Leistungen vom Jobcenter, ich gehe aber einmal vom ersten Fall aus.
Dann kommt dazu das du dann im Leistungsbezug im Februar 2020 deinen anteiligen Lohn aus Januar aufs Konto bekommen hast.
Wenn das dann übrig gebliebene anrechenbare Einkommen im Monat des Zuflusses höher gelegen hat als dein monatlicher ALG - 2 Bedarf war und somit bei einmaliger Anrechnung der Leistungsanspruch im Monat des Zuflusses entfallen würde, muss dieses Einkommen wie einmaliges Einkommen behandelt und auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt auf den Bedarf angerechnet werden.
Deshalb wirst du dann für die besagten Monate nur diese 255 € bekommen !
Was ist denn mit deiner Miete ?
Bekommst Du ALG1?
Bei ALG1 gibt es keinen Regelsatz,das wird nach dem letzen Einkommen berechnet,und Du müsstest dann ergänzend Hartz4 beantragen,dann bekommst Du den Regelsatz unter Abzug des ALG1 plus angemessener Miete
ALG 2
Hast Du im ersten Monat noch anteilig Lohn bekommn?Das würde einmalig angerechnet werden,ab dem Folgemonat bekommst Du dann den vollen Regelsatz
Ja, aber das komische ist, dass ich von März bis Juni 255 bekomme, aber die zahlen mir für Dezember und Januar auch, wo ich gearbeitet hatte. Dann gleicht sich das aus
Dann liegt da offensichtlich ein Fehler vor,lege Widerspruch ein und fordere das Amt zur Neuberechnung auf
Meinst du das Jobcenter ? Die haben doch, falls da ein Fehler wirklich vorliegt selber getan.
Doch aber nicht mit Absicht,und ein Widerspruch wird dann von einer anderen Apteilung bearbeitet,und was anderes bleibt Dir da dann nicht übrig.
Aber ich hab nochmal nachgerechnet uns es könnte stimmen. Die haben mich dafür für Dezember und Januar überbezahlt. Das gleicht sich glaub ich aus, aber ich werde es nochmal in Ruhe ausrechnen. Und falls was falsch ist, werde ich eine Nachricht schreiben
Danke dir andie
D verwirrst mich
ALG 2 wird nicht nach Einkommen berechnet u der Regelsatz ist 429 Euro. Außer du hast laufendes Einkommen!
ALG1 ist nicht das Jobcenter u berechnet nach Einkommen u da gibt es keinen Regelsatz!
Wenn du vom Arbeitsamt Geld erhälst, nur die 225, dann musst du dich um eine Aufstockung kümmern!
Eben. Ich sollte ja normalerweise 429 € bekommen. Die Leute von der Leistungsabteilung haben mich irgendwie verarscht
Du lässt immer noch fragen offen
Arbeitsamt
oder
Jobcenter?
Bist du selbst verschudelt arbeitslos?
Jobcenter
Hast du einen vorläufigen Bescheid nach 41a?
Kann es sein das die Bewillligung erfolgte bevor du das letzte Gehalt erhalten hast?
Z.b. Kündigung zum 29.02 Zufluss gehalt am 15.3. Leistungen ab 1.3. Bewilligt?
Sorry deine Infos sind so unzureichend, damit kann man nicht arbeiten nur spekulieren.
Aber an Widerspruch denken...
Quatsch. Die haben hier offensichtlich geschummelt. Ich hab kein weiteres Einkommen.