Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III, WAS IST DAS?

4 Antworten

Ist dir das Ausbildungsgeld schon bewilligt worden?

Dann will die GEZ eine Kopie von dem Schreiben, das du von der Arbeitsagentur bekommen hast (wo drin steht, ab wann und wie viel Ausbildungsgeld du bekommst).

Was soll da von der Arbeitsagentur bewilligt werden??? Was habe die mit meiner Ausbildung zu tun???

@lancia87

Ausbildungsgeld nach §104 SGB III können Behinderte während einer beruflichen Förderung oder Ausbildung bekommen (findest du im Netz und ist auch der Link in bitmaps Antwort).

Ist das ein Formular zum Ankreuzen von der GEZ?

Dann kreuzt du es an, wenn es zutrifft und läßt es weg, wenn es nicht zutrifft.

@lancia87

''Was habe die mit meiner Ausbildung zu tun?''

Na wenn du schon SO fragen musst, dann trifft das auf dich nicht zu. Denn wenn du das Ausbildungsgeld nach SGB III bekämst, dann hättest du es vorher beantragen müssen ... und das wüsstest du.

Hallo Lancia 87,

es handelt sich um eine Zuwendung für behinderte Menschen

hier der Gesetzestext:

§ 104 Ausbildungsgeld (1) Behinderte Menschen haben Anspruch auf Ausbildungsgeld während

  1. einer beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung und

  2. einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen,

wenn ein Übergangsgeld nicht erbracht werden kann.

(2) Für das Ausbildungsgeld gelten die Vorschriften über die Berufsausbildungsbeihilfe entsprechend, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0310400

Grüße von Spritze 88

Das dort gemeinte Ausbildungsgeld gibts auch nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Bundesagentur für Arbeit (bekannter als Arbeitsagentur bzw. ''Arbeitsamt'').

-> http://www.buzer.de/gesetz/6003/a82909.htm

ich glaube das ist wenn du zwar eine ausbildung machst aber zusätzlich noch geld von einem amt bekommst sowas wie BAB. dann ist der bescheid vom Amt bei der GEZ einzureichen. wenn du noch nichts vom Amt bekommst dann geh doch mal hin und frag nach einem Antrag den du dann ausfüllst und einreichst

auf der GEZ Seite gibt es zwei Punkte. Dachte das was ihr meint sei Punkt ein:

b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben.

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III), die nicht bei den Eltern leben.

Vorzulegende Unterlagen: Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III

@lancia87

ja also dein Ausbildunggeld von deinem arbeitgeber ist nicht gemeint sondern der bewilligte Antrag vom Arbeitsamt das dir BAB zusteht. also wie gesagt geh zum Amt und beantrage BAB wenn du das kriegst dann steht dir ne freistellung der GEZ zu vorher nicht