Amtsärztliches Gutachten nicht ausreichend bei Gewährung von Grundsicherung?

7 Antworten

"JC besteht auf Nachweis, dass ich EM-Rente beantragt habe. Ich bin überfordert. Frist läuft bald ab."

Wenn man den Antrag einreicht und sich eine Quittung dafür geben lässt, ist man dann immer noch überfordert?

Dann beantrage man einen gesetztlichen Betreuer! Der macht das dann für einen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Typische Antwort eines Berliners. Wahnsinnig neunmalklug und bahnbrechend hilfreich. Aber so ist das in Berlin ja normal. Da wird rund um die Uhr betreut. Berlin ist die Hauptstadt aller Betreuer. Ich glaube nirgendwo in Deutschland wird so viel betreut wie in Berlin. Und gleichzeitig tun die Betreuer möglichst wenig. Weiß der Herr überhaupt, wann und unter welchen Voraussetzungen ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden kann? Gut. Dann will ich mal auf das eigentliche Thema kommen. Mit solch' einem Antrag ist wohl so ziemlich jeder Bürger überfordert. Wenn das für dich so leicht ist, will ich sehen. Eine Quittung bekommt man nur für einen Einkauf. Und, wenn du die Frage gelesen hättest, hätte ich auch nicht so eine stumpfsinnige Antwort lesen müssen. Der Punkt ist nämlich der, dass der Antrag sofort zurück gesendet wird von denen, sobald auch nur das geringste Etwas fehlt. Und davon abgesehen macht der Antrag ohnehin kein Sinn, wenn man keinen Anspruch hat oder die Aufforderung seitens des JC sogar schon rechtswidrig an sich ist, weil nämlich die EM-Rente keine vorrangige Leistung ist. Aber sowas kapieren viele Berliner natürlich nicht und so Leute wie du, die machen dann halt alles mit.

@verreisterNutzer

Nur weil dir die Anwort nicht passt muss du nicht persönlich werden.

Du hast keinen Anspruch auf EU-Rente, trotzdem ist der übliche Verlauf das erst die Ansprüche abgeklärt werden. Also der Form halber einen Antrag stellen und gut.

Letztlich Endes du sicher bei der Grundsicherung, für Hilfe jeglicher Art solltest du dankbarer werden. Die Gelder kommen nämlich auch von den Usern hier.

@LouPing

Komm' du mal selbst in die Lage. Dann will ich sehen wie dankbar du bist, wenn man dein Leben von allen Seiten xxxkx. Um Dankbarkeit geht es hier auch gar nicht, sondern um Fakten. Es geht darum, was rechtlich korrekt ist und was nicht. Du widersprichst dir selbst. Du sagst, ich habe keinen Anspruch, soll aber Antrag stellen, um Ansprüche zu klären. Was soll man da noch klären, wenn schon jetzt bereits klar ist, dass es nichts gibt? Und nein, natürlich passt mir die Antwort nicht, weil sie maximal stumpfsinnig und provozierend war. Ich muss mir auch nicht alles gefallen lassen. Habe ja nicht weniger Rechte als andere User hier. Wer mich dumm anmacht, der muss eben damit rechnen auch entsprechende Antworten zu bekommen. Du brauchst auch nicht den großen "Gönner" heraushängen zu lassen, so nach dem Motto, als würde ohne dich nichts laufen in Deutschland. Als seien deine Steuerabgaben so exorbitant, dass du lockerleicht auf Alle herab blicken kannst, die Transferleistungen erhalten. Das ist arrogant und vollkommen fehl am Platze. Diese Leute, also Leute wie du, wissen oft gar nichts über das SGB-II. Ohne darüber nachzudenken halten sie alles und auch die Sanktionspraktiken, die laut Bundesverfassungsgericht rechtswidrig sind, für richtig. Diese Leute kann ich nicht ernst nehmen. Viel mehr wünsche ich solchen Maulhelden, dass sie selbst mal abrutschen und zum Spielball der Behörden werden und sich ständig von allen Seiten irgendwelche neunmalklugen Bemerkungen gefallen lassen müssen.

@verreisterNutzer

Er gibt Gesetze- die Mitarbeiter der Behörden haben sich daran zu halten, du ebenfalls.

Beschwerden dazu richtest du an die BR- die brüten die Gesetze aus.

@verreisterNutzer

Dann lies das mal, bevor du deinen Lebensüberdruss auf Menschen aus anderen Städten ablädst, die hier helfen wollen:

"Der Vorteil der Abgabe vor Ort ist, dass man dort eine Eingangsbestätigung kriegt. So war es jedenfalls bei mir. Diese Eingangsbestätigung ist hilfreich, wenn man/frau, während das EM-Antragsverfahren läuft, Leistungen von einer anderen Behörde kriegt. Dann kann man/frau der anderen Behörde nachweisen, dass man/frau einen Antrag auf EM-Rente gestellt hat."

Oder weiter dort: "So ist das online auch. Du bekommst automatisch eine Eingangsbestätigung das dein Antrag eingegangen ist, ich glaube auch mit Nummer. Jedenfalls zählt schon das als Antragsdatum. Auf einen Abgabetermin mußte ich , auch wegen Urlaubszeit 4-6 Wochen warten." https://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit-rente-pflege/170964-rentenantrag-per-post-persoenliche-abgabe-rv-erforderlich.html

@GerdausBerlin

@ LouPing: Das selbe hätte ich dir schreiben können. Ja. Es gibt Gesetze. Ich halte mich daran. Warum tut es das Jobcenter nicht? Ich habe schon mehrfach Gesetzesverstöße seitens der Jobcenter erlebt. Ich habe sogar schon erlebt, dass ich vor JC-Mitarbeiterinnen saß, die keine Ahnung von dem hatten, was sie taten, die beispielsweise nur irgendwelche ALG-II Sachen runter leierten wie eine Maschine - und das können die in Berlin besonders gut - aber keine Ahnung von den Leistungen nach P27 SGB-II hatten. Ich als Bürger, der dort als "Kunde" bezeichnet werde, habe 2 Monate lang auf Geld warten müssen, was mir ohnehin zustand. Und das alles, weil Mitarbeiter zu blöd waren, um den Antrag zu bearbeiten, weil sie das Formular noch nie gesehen haben. Und jetzt erzähl' mir nochmal was von Gesetzen, du Spinner. Beschwerdemöglichkeiten habe ich bereits wahrgenommen.

und @ GerdausMülleimerstadt. Wenn du mit Provokation und "Berliner Schnauze" helfen willst, mach' dir mal Gedanken. Die Zitate, die du nun erstmals vorbringst, zeigen wenigstens eine Absicht helfen zu wollen. Davor aber hast du nur aggressiven Blödsinn von dir gegeben. Der eine Tipp ist natürlich sachlich gesehen auch die Härte. Denn ich fahre ganz gewiss nicht 8 Stunden lang irgendwo hin, bezahle 40 bis 80 € an Fahrtkosten von meinem Regelbedarf, nur um dann irgendeine Frist zu wahren für eine Sache, die mir ohnehin nicht zumutbar ist.

Das nächste Mal: Erst denken, dann schreiben. Das würde vielen Betreuern auch gut zu Gesicht stehen. Ergo: Ich wäre wohl ein guter Betreuer, weil ich nämlich im Gegensatz zu vielen Anderen sehr verantwortungsbewusst bin und auch die Gesetze im Sozialrecht sehr gut kenne und außerdem auch weiß, wo man welche Behörden findet und wie man am besten seinen Klienten vertritt. Anstatt ihn zu entmündigen würde ich dem Klienten so viel Freiheit und Gestaltungsmöglichkeiten geben wie nur möglich. Aber all' das ist von Betreuern oft zu viel verlangt. Habe da in Berlin selbst genug erlebt. Die sind da so beschränkt und verkorkst. Da ist echt Hopfen und Malz verloren. Berlin ist also auch was das angeht nur ein Armutszeugnis auszustellen. Die sind da alle so krank und abgestumpft, müllen sich selbst mit unnötiger Bürokratie und Gesetzen voll und sitzen am Schreibtisch und dokumentieren jeden Dreck, anstatt sich einfach mal menschlich um Menschen zu kümmern! Nirgendwo in Deutschland gibt es so viel Kriminelle in Behörden wie in Berlin. Das fällt doch immer wieder auf. Deswegen kann ich nur sagen: Schämt euch! Drecksgesindel!

In dem Falle sollte es eigentlich ! einfach sein - formloser ! Antrag auf Bewilligung bzw. Ablehnung einer EMR, da ehedem die Anwartschaftszeiten nicht erfüllt sind.

Und füge bitte eine Kopie des Aufforderungsschreibens des JC bei.

Nimm doch bitte einmal vorab telefonisch Kontakt mit der RV auf und frage, wie man diese "Kuh" schnellstmöglich vom Eis bekommt.

Die Einschätzung, ob jemand erwerbsgemindert ist, darf NUR die DRV erledigen.

Daher will das JC auch von dir einen Rentenantrag, damit dieses Gutachten erstellt wird!

Und wozu gibt es dann Amtsärzte? Und warum muss man dann überhaupt zu einer Begutachtung zum Amtsarzt?

@verreisterNutzer

NUR der Arzt der DRV trifft diese Feststellung. An diese Entscheidung sind alle anderen Ämter gebunden

@turnmami

Wie clever... Warum wird man dann nicht direkt zum DRV-Arzt geschickt? Ohne Antrag stellen zu müssen und ohne vorher zum Amtsarzt zu müssen...? Wäre wohl etwas intelligenter, hm?

@verreisterNutzer

nein. Die meisten sog. Kranken werden schon beim Amtsarzt beim JC abgefangen. Die DRV hat nicht die Zeit, sich um jeden Kunden des JC zu kümmern, der glaubt, erwerbsgemindert zu sein

Wer hindert dich denn daran, einen EM-Antrag zu stellen? Der wird dann abgelehnt und du hast deinen Nachweis.

Dann soll dir dieser Rechtsanwalt doch helfen, deinen Anspruch auf Grundsicherung durchzusetzen.

Warum hilft dir der tolle Rechtsanwalt nicht einfach mit dem Antrag?

Weil ich den nicht bezahlen kann.

@verreisterNutzer

Warum glaubt man dann alles im Internet? Das Jobcenter will einen Antrag um festzustellen, ob du erwerbsgemindert bist oder nicht...

@turnmami

Was ist das schon wd. für ein dummer Kommentar? Ich glaube bei Weitem nicht "alles im Internet". Und das Jobcenter ist doch gar nicht zuständig dafür eine Erwerbsminderung festzustellen. Außerdem wurde die Erwerbsminderung doch schon festgestellt - mit dem amtsärztlichen Gutachten, welches dem JC vorliegt.

@verreisterNutzer

Lach. Das JC kann keine EM feststellen. Sie können eine Vorprüfung machen, mehr nicht. Du solltest nicht alles, was du nicht verstehst, als dummen Kommentar bewerten...

Und weil er über 400 km weit weg wohnt. Habe auch nur wiedergegeben, was er auf seiner Homepage zusammengefasst hat. Unnötiger Kommentar von wg. "der tolle Rechtsanwalt".