Wo trage ich in meiner Steuererklärung die Differenz zu meiner privaten Kranken-und Pflegevers. ein?
Hallo, ich versuche mal meine Steuererklärung für 2012 selbst zu erstellen und habe jetzt eine Frage dazu. Ich bin privat krankenversichert und mein Arbeitgeber hat mir dazu einen Beitrag bezahlt. In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 24 die Arbeitgeberzuschüsse von 1496,86 und 95,64 und in Zeile 28 nochmal Beiträge zur KV und Pflegeversicherung in Höhe von 1899,96. Im Raum für weitere Angaben steht 3148,88 für die Gesamtbeiträge dazu. Meine Krankenversicherung hat mir aber einen Betrag von 2.558,78 bestätigt. Kann das stimmen und wo soll ich die Beträge in meiner Steuererklärung eintragen. Das Durcheinander verwirrt mich ein wenig. Danke im Voraus.
2 Antworten
Hallo,
es gibt drei verschiedene Werte:
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tatsächlich gezahlte Beiträge
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der von der Versicherung bescheinigte Basisbeitrag (nur dieser wird vom Finanzamt anerkannt)
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der vom Arbeitgeber bei der Zuschussberechnung berücksichtigte GKV-Höchstbeitrag (§ 257 SGB V). Daraus berechnet der Arbeitgeber seinen maximalen Zuschuss zur KV und PV (2013: max. 287,44 und 40,36 Euro).
.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm
.finanztip.de/recht/steuerrecht/bescheinigung-vorsorgeaufwendungen.htm
Gruß
RHW
Es ist leider normal, dass die Gehaltsabrechnungsprogramme, die die Arbeitgeber einsetzen, die KV-Beiträge nur bei gesetzlich Pflichtversicherten korrekt berechnen, ansonsten Fantasiewerte in die Lohnsteuerbescheinigung eintragen.
Kann das stimmen
Du hast von Deiner Versicherung eine Bescheinigung über die Beiträge 2012 erhalten, sogar aufgeteilt in Beiträge für Kassenleistung und Beiträge für Luxus. Wenn Du die nicht mehr findest, kannst Du Deinen gesamten KV-Beitrag auch aus Deinen Kontoauszügen addieren.
Als privar Versicherter trägst Du Deine tatsächlichen Ausgaben in Anlage "Vorsorgeaufwand" ein, unter "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung"
Hinterher dann prüfen, ob das Finanzamt die Ausgaben auch berücksichtigt hat.