Wo trage ich in meiner Steuererklärung die Differenz zu meiner privaten Kranken-und Pflegevers. ein?

2 Antworten

Hallo,

es gibt drei verschiedene Werte:

  • tatsächlich gezahlte Beiträge

  • der von der Versicherung bescheinigte Basisbeitrag (nur dieser wird vom Finanzamt anerkannt)

  • der vom Arbeitgeber bei der Zuschussberechnung berücksichtigte GKV-Höchstbeitrag (§ 257 SGB V). Daraus berechnet der Arbeitgeber seinen maximalen Zuschuss zur KV und PV (2013: max. 287,44 und 40,36 Euro).

.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm

.finanztip.de/recht/steuerrecht/bescheinigung-vorsorgeaufwendungen.htm

Gruß

RHW

Es ist leider normal, dass die Gehaltsabrechnungsprogramme, die die Arbeitgeber einsetzen, die KV-Beiträge nur bei gesetzlich Pflichtversicherten korrekt berechnen, ansonsten Fantasiewerte in die Lohnsteuerbescheinigung eintragen.

Kann das stimmen

Du hast von Deiner Versicherung eine Bescheinigung über die Beiträge 2012 erhalten, sogar aufgeteilt in Beiträge für Kassenleistung und Beiträge für Luxus. Wenn Du die nicht mehr findest, kannst Du Deinen gesamten KV-Beitrag auch aus Deinen Kontoauszügen addieren.

Als privar Versicherter trägst Du Deine tatsächlichen Ausgaben in Anlage "Vorsorgeaufwand" ein, unter "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung"

Hinterher dann prüfen, ob das Finanzamt die Ausgaben auch berücksichtigt hat.