Krankenversicherung in der Steuererklärung

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Die in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 28 ausgewiesenen "Nachgewiesene Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflege-Pflichtversicherung" wurden vom Arbeitgeber für die Berechnung der im Rahmen des Lohnsteuerabzugs zu berücksichtigenden Vorsorgepauschale benötigt.

Der in Zeile 28 der LSt-Bescheinigung ausgewiesene Betrag ist für die Einkommensteuererklärung ohne Bedeutung. Relevant sind einzig die tatsächlich gezahlten Beträge lt. Bescheinigung deines Versicherers.

Deine nachweisbaren Beiträge abzüglich evtl. Erstattungen (Beitragsrückzahlungen) gehören da rein. Was will st du denn da sonst angeben?

Selbst geleistete Zuzahlungen gehören zu den besonderen Belastungen, die nur beschränkt abzugsfähig sind.

Du hast von Deiner KV eine Bescheinigung bekommen, wieviel Beitrag Du für "Leistungen im Umfang derer der gesetzlichen KV" bezahlt hast, das ist in der Regel weniger als Dein gesamter Beitrag an die KV (was der Gesetzgeber für Luxus hält, wie Chefarztbehandlung, zählt nicht zu den begünstigten KV-Ausgaben).

Ob dies auch der Betrag in Deiner Lohnsteuerbescheinigung ist, kannst Du leicht feststellen. Auf jeden Fall gehört, unabhängig von der Lohnsteuerbescheinigung (die ist nach meiner Erfahrung öfter mal falsch) der Betrag aus der Bescheinigung Deiner Versicherung in die Steuererklärung.

Die Differenz zu den tatsächlch gezahlten Beiträgen kannst Du auch angeben (unter Zusatzversicherungen oder so ähnlich), aber die nützt nur dann was, wenn die anderen Beiträge extrem gering sind.

Oder kann ich meine privaten Beiträge trotzdem noch unter "Ausgaben zur privaten Krankenversicherung" eintragen?

Du sollst sie dort eintragen, aber was meinst Du mit "zusätzlich"? Hast Du die anderswo bereits eingetragen? Falls ja, wo? Wenn Du zu Deinen Ungunsten was nicht einträgst, weil es ja durch die Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt bereits bekannt ist, tendiert das Finanzamt dazu, ohne Rückfrage die für Dich ungünstige Variante zu nehmen.

Hast du im letzten Jahr die Information deiner Krankenversicherung über die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge an deinen Dienstherrn geschickt, damit diese Kosten bereits bei der Einkommenssteuer monatlich berücksichtigt werden? Dann ist das - nach meiner Kenntnis - diese Angabe.

Natürlich kannst / musst du den wirklich gezahlten Betrag jetzt auch in der StE angeben. Da aber die Bezügestelle bereits die Aufwendungen monatlich angemessen berücksichtigt hat, wirst nicht mehr soviel Rückerstattung im Jahresbescheid dafür bekommen.