Krankenversicherung nachzahlen >> Maximale Höchstgrenze?

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Einen Höchstbetrag gibt es nicht. EInen frühesten Beginn jedoch: 1. April 2007. Bist du also z. B. seit dem Jahre 2000 nicht mehr versichert, müsstest du die Beiträge ab dema. 1. April 2007 nachzahlen. Das wäre dann dein Versicherungsbeginn. Die Beitragshöhe wird anhand deiner EInkünfte, die du während der Versicherungslücke hattest, berechnet. Hattest du keine EInkünfte, gibt es eine MIndestberechnungsgrundlage. Im Moment liegt die bei ca. 145 € monatlich. Die erhöht sich immermal um ein paar Euro - lag also in 2007 nicht wirklich viel drunter (vielleicht 10 €). Wenn du in der Zeit auch noch selbstädnig warst, sieht's ganz übel aus. Da liegt der Mindestbeitrag zur Zeit bei ca. 318 €.

Nein, es gibt keine Höchstgrenze.

sassenach4u  08.07.2010, 09:08

Es gibt die Beitragsbemessungsgrenze und die gilt auch hier!!!

Hallo,

wichtig ist hierbei noch, welche Art von Versicherung zuletzt bestanden hat: wenn zuletzt eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, sind Beiträge ab 01.04.2007 nachzuzahlen.

Wenn zuletzt eine Privatversicherung bestanden hat, sind Beiträge bis zum 01.01.2009 nachzuzahlen.

Säumniszuschläge können bis zu 5% monatlich betragen.

Es ist also sinnvoll, die Versicherung möglichst schnell zu klären. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann die Versicherung nur die letzte Kasse durchführen. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/V/Glossarbegriff-Versicherungspflicht.html

Für Nicht-Berufstätige beträgt der Mindestbeitrag 138 Euro monatlich und der Höchstbeitrag 618 Euro monatlich.

Gruß

RHWWW