KV-Beiträge bei Meldebescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung... als Werkstudent - Verwirrung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
...bevor ich einen Job als wissenschaftliche Hilfskraft (HiWi) angenommen habe, war ich noch bei meiner privaten Krankenversicherung familienversichert.

Irrtum - bei der PKV gibt es keine Familienversicherung; diesen kostenlosen Familien(kranken)schutz gibt es nur bei der GKV unter bestimmten Voraussetzungen!

Im Arbeitsvertrag gab ich entsprechend an ich sei in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert...

Ja wenn die Fragestellung schon so wirr anfängt... ja was warst du nun wirklich: PKV oder GKV-versichert???

Laut studis-online.de gilt folgendes für Werkstudenten:

III. Mehr als geringfügige Jobs

1. Jobben als ordentliche(r) Studierende(r)

a) Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung

aa) Werkstudentenjob / Werkstudentenprivileg

Wer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg).

Achtung: Gemeint ist nur die Versicherung in der Eigenschaft als Arbeitnehmer. Als Studierende müsst ihr in aller Regel sehr wohl in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.

Wer sich an einer Hochschule immatrikuliert, ist üblicherweise entweder über seine Eltern familienversichert, unterliegt in der Kranken- und Pflegeversicherung der Versicherungspflicht als StudentIn oder ist privat versichert. In einem zusätzlich aufgenommenen Job entsteht dagegen in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht (als Arbeitnehmer). Dies gilt auch für die Arbeitslosenversicherung.

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

Gruß siola55

Hätte der Arbeitgeber nun Beiträge zahlen müssen oder nicht und muss ich mich nun noch im Nachhinein versichern lassen oder nicht? Wo lag der Fehler?

Der Fehler lag eindeutig bei dir - dein AG muß dich weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung wg. sog. Werkstudentenprivileg versichern!

Wer sich an einer Hochschule immatrikuliert, ist üblicherweise entweder über seine Eltern familienversichert, unterliegt in der Kranken- und Pflegeversicherung der Versicherungspflicht als StudentIn oder ist privat versichert.

Vielen lieben Dank, das ist wirklich sehr hilfreich! Ich war gesetzlich krankenversichert. Hatte das verwechselt.

Habe ganz unten noch mal einen zusammenfassenden Kommentar geschrieben, in dem ich alle Probleme die es nun gab gelöst schildere.

Eine private Familienversicherung gibt es nicht.

Warst du gesetzlich familienversichert? Da dein Einkommen 450 € monatlich übersteigt, ist die gesetzliche Familienversicherung nicht mehr möglich, deshalb hat dein Arbeitgeber dich als "Werkstudent" angemeldet. Das ist völlig korrekt. In dem Fall bist du zwar nicht aufgrund deiner Beschäftigung versichert (bis auf RV), musst aber in die KVdS (Pflichtversicherung für Studenten).

Du zahlst dann den studentischen Beitrag von ca. 90 € und die RV-Beiträge aufgrund deiner Beschäftigung, nur diese führt dein Arbeitgeber ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke schon mal!

Dann muss ich wohl etwas falsch verstanden haben, ich war dann wohl "gesetzlich" familienversichert.

Wieso zahlt der Arbeitgeber diese Beträge nicht gleich abzüglich vom Gehalt?

Außerdem frage ich mich, wie es zustande kommt, dass man diese Zahlungen nachträglich leisten muss, wenn doch der Arbeitgeber den Arbeitsbeginn an die Krankenkasse mitteilt?

Muss nun der Arbeitgeber oder ich selbst die Zahlung nachträglich leisten?

@Windowsurfer

Normalerweise schreibt dich die KK an, sobald die Meldung vom Arbeitgeber eingeht, um zu prüfen, ob die Familienversicherung beendet werden muss. Dazu gibt es extra einen Fragebogen. Man kann in der FV bleiben, wenn man das Einkommen von 450 € monatlich bzw. 5400 im Jahr nicht übersteigt.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung musst du bei Überschreiten der Einkommensgrenze im Rahmen der KVdS selbst zahlen. Sobald die Kriterien für die Familienversicherung wieder zutreffen (dein Einkommen also 450 € nicht übersteigt), kann die KVdS beendet und die Familienversicherung wieder durchgeführt werden.

@okieh56

Vielen Dank! Das ist wirklich hilfreich. Als letztes wollte ich noch fragen, ob du dir vielleicht erklären kannst, woran es liegen könnte, dass der Wechsel zur KVdS nicht gleich nach Meldung des Arbeitgebers durchgeführt wurde und ich viele Monate später erst davon erfahre bzw. diesen durchführen muss? Ungenauigkeiten bei der Bearbeitung o.Ä.?

@Windowsurfer

Kann man ohne Hintergrundwissen schwer einschätzen.

Das kann an der verspäteten Meldung des Arbeitgebers liegen (Frist = 6 Wochen) oder daran, dass die Meldung im Nachhinein korrigiert wurde. Letzteres ist leider gar nicht selten, da der AG die Feststellung treffen muss, ob es sich um eine reguläre Beschäftigung, einen Minijob, eine kurzfristige Beschäftigung, ein Praktikum oder eben eine Werkstudententätigkeit handelt. Die versicherungsrechtliche Beurteilung ist manchmal gar nicht so einfach.

Auch die Krankenkasse kann einen Fehler gemacht haben - z.B. nicht beachtet, dass eine Meldung zu einer Familienversicherung gehört. In dem Fall muss sie sofort nach dem Beschäftigungsende und dem Einkommen fragen, um einschätzen zu können, ob die Familienversicherung fortgeführt werden kann.

Letztendlich ist das zweitrangig, denn du bist als Familienversicherter verpflichtet, jede Einkommensänderung der KK zu melden - also rechtlich gesehen nicht unschuldig, wenn du auf den turnusmäßigen Prüfbogen wartest, der einmal im Jahr kommt ;-)

Am besten ist es immer, vor Aufnahme einer Nebenbeschäftigung mit der KK zu sprechen, dann gibt es keine Überraschungen.

@Windowsurfer

Der ArbG muß ja keine KV-Beiträge abführen, weil ein Werkstudent nicht kv-pflichtig ist; dennoch muß er Dich als Beschäftigter ordnungsgemäß anmelden (eben als KV-frei); als Werkstudent mußt Du selbst die KV nachzahlen.

In dem Fall bist du zwar nicht aufgrund deiner Beschäftigung versichert (bis auf RV), musst aber in die KVdS (Pflichtversicherung für Studenten).

Mit Sicherheit nicht!

Er bleibt weiterhin privat versichert!

Ein Wechsel während der Studienzeit ist nicht möglich!

@Apolon

Der Fragesteller hat sich revidiert. Er war nicht privat versichert, sondern in der gesetzlichen Familienversicherung - siehe seinen Kommentar weiter oben. Ansonsten hättest du recht, ein privat versicherter Student kann nicht in die KVdS.

@okieh56
Dann muss ich wohl etwas falsch verstanden haben, ich war dann wohl "gesetzlich" familienversichert.

Dieser Hinweis kam auf deine Antwort.

Ob dies so stimmt?

Er sollte eher mal bei seinen Eltern nachfragen, wie diese versichert sind. PKV oder GKV.

@Apolon

Er schreibt aber schon in der Frage:

Im Arbeitsvertrag gab ich entsprechend an ich sei in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert (dahinter den Namen der Krankenkasse). Während der Arbeit habe ich monatl. mehr als 450 € eingenommen.

Woher wusste er den Namen der gesetzlichen Krankenkasse, wenn er nicht gesetzlich familienversichert war? Deshalb bin ich von GKV ausgegangen.

Er sollte wirklich seine Eltern fragen.

@okieh56

War es denn der Name einer gesetzlichen Krankenkasse?

@Apolon

Nix Genaues weiß man nicht :-(

Teile uns doch bitte mal mit, in welcher Krankenkasse du versichert bist, Windowsurfer!

in einer privaten KV gibt es keine Familienversicherung. Du bist mitversicherte Person im Vertrag eines deiner Elternteile (mit eigenem Beitrag)

Dein Arbeitgeber zahlt höchstens einen Zuschuss zu dieser privaten Versicherung.

Dein Arbeitgeber zahlt höchstens einen Zuschuss zu dieser privaten Versicherung.

Was ist denn dies für ein Quatsch!

Du scheinst dich mit privaten Krankenversicherungen nicht auszukennen!

Vielen Dank, mittlerweile hat sich das Problem gelöst. Der erste Absatz stimmt genau so. Der Arbeitgeber zahlte laut Lohnsteuerbescheinigung lediglich eine sogenannte "Mindestvorsorgepauschale", die mit meinem eigentlichen Krankenkassenbeitrag nichts zu tun hat.

Mittlerweile hat sich das Problem gelöst. Um die die Lösung zusammenzufassen:

Der von mir genannte Punkt 28 war nicht ganz korrekt von mir hier zitiert, denn er nennt sich ganz genau "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale". Und dieses "oder" kommt hier ins Spiel, da es sich eben nicht um die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sondern nur um die Mindestvorsorgepauschale handelt. Diese ist nur für den Arbeitgeber wichtig und hat mit den Krankenkassen-Beiträgen des Arbeitnehmers nichts zu tun.

Demzufolge muss sich ein Werkstudent ab 450 € selbst versichern, weswegen man wenn man gesetzlich familienversichert ist - so wie ich - automatisch aus der Familienversicherung fällt und daraufhin bei richtiger Meldung von Jobbeginn und -ende ein Angebot erhält.

Wie die meisten hier bereits geschildert haben sollte man Jobbeginn und -ende immer der Krankenkasse mitteilen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Danke noch mal.

https://www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg

Lese Dich bitte selbst durch und nimm im Bedarfsfall einen Anwalt für Sozialrecht.

Klären solltest Du die Frage auf jeden Fall so schnell als möglich.

Soll das bedeuten, dass weder ich noch der Arbeitgeber Beiträge zur Krankenversicherung leisten muss, wenn ich als "Personengruppe 106: Werkstudent" unter 20 Stunden in der Woche gearbeitet habe?
Es war eine Art Gleitzeit, manchmal über 20 Stunden, manchmal weniger pro Woche.

@Windowsurfer

Was die Beschäftigung betrifft, ja. Trotzdem kannst du wegen deines Einkommens nicht mehr in der kostenlosen gesetzlichen Familienversicherung bleiben und musst dich als Student in der KVdS versichern lassen, mit einem Beitrag von ca. 90 € zur KV + PV. Auf die Beschäftigung zahlst du nur RV-Beiträge (AG zahlt die Hälfte).

Solltest du privat versichert sein, bleibt deine Prämie in gleicher Höhe bestehen, du zahlst dann nur RV-Beiträge aufgrund der Beschäftigung.

@Windowsurfer

Ich habe das nicht durchgelesen. Aber nach meiner Kenntnis muss grundsätzlich versichert werden während Arbeitszeit. Da gibt es unten aber auch Beratung und Kontakt.

@okieh56

Zahlt die Beträge denn nicht der Arbeitgeber gleich abzüglich dessen was man verdient?

@Windowsurfer

Nein, nur die Beiträge zur Rentenversicherung werden vom Arbeitgeber abgeführt - unabhängig von der Versicherung des Studenten (KVdS oder privat). Wenn man gesetzlich familienversichert ist, sollte man auf die Einkommensgrenze von 450 € monatlich achten.

@Windowsurfer

Lieber Windowsurfer,

weder du noch dein AG muß eine KV abschließen wegen der Werkstudententätigkeit, sondern du als Student benötigst die Krankenversicherung!

Wer sich an einer Hochschule immatrikuliert, ist üblicherweise entweder über seine Eltern familienversichert, unterliegt in der Kranken- und Pflegeversicherung der Versicherungspflicht als StudentIn oder ist privat versichert. In einem zusätzlich aufgenommenen Job (Werkstudententätigkeit) entsteht dagegen in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht (weder als Arb.geber noch als Arbeitnehmer)!