Ferienjob falsch versteuert?
hatte in den sommerferien einen ferienjob.
hab dem arbeitgeber alles schriftlich mittgeteilt, steuerklasse 1, schulbescheinigung, krankenversichert über den vater etc. (familienversicherung)
nun wurde mir vom bruttolohn vermutlich steuerklasse 6 (vergleich mit letztem jahr) und auch noch ein erheblicher betrag für eine private kranken- und pflegeversicherung abgezogen.
zahlt mir der arbeitgeber das geld zurück? oder über die steuererklärung nächstes jahr? die arbeiten jetzt schließlich fast ein jahr mit der kohle.
5 Antworten
Hallo,
besteht die Familienversicherung über den Vater bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung?
Monatlicher Bruttoverdienst in der Beschäftigung?
Was wird vor und nach den Ferien gemacht?
Wurde im Kalenderjahr 2014 schon mal auf Steuerkarte gearbeitet?
Was wurde noch vom Brutto abgezogen?
die arbeiten jetzt schließlich fast ein jahr mit der kohle.
Wer ist die?
Gruß
RHW
Das ist sehr seltsam.
Mit dem Taschenrechner nachgerechnet, ob tatsächlich diese "Beiträge zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder Mindestvorsorgepauschale" vom Bruttoverdienst abgezogen wurden? Oder wurde es nur vom Ausgangswert für die Steuerberechnung abgezogen? Dann würden dadurch die Steuern verringert!
Am besten setzt du dich mit deinem Arbeitgeber in Verbindung und klärst das direkt dort ab ;-)
hab ich am montag sowieso vor, aber danke für deine antwort! ;]
Mir ist nicht klar, warum der Arbeitgeber Beträge an eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt hat, davon abgesehen fehlen wichtige Angaben. War es eine geringfügige Beschäftigung (bis 450 Euro pro Monat), was steht auf der Gehaltsabrechnung? Dort müsste ja auch die Steuerklasse angegeben sein.
angeben sind doch alle da (siehe fragestellung): ferienjob, steuerklasse 1...
angeben sind doch alle da
nein, sind sie nicht.
ferienjob
Das sagt weder etwas darüber aus, ob es sich dabei zwingend um eine geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung handelt.
steuerklasse 1...
Ja, oder Steuerklasse 6. Steht beides in Deiner Frage.Ich hatte nicht danach gefragt, was du dem Arbeitgeber mitgeteilt hast, sondern was der Arbeitgeber in die Abrechnung geschrieben hat.
Offenbar willst du keine vernünftige Antwort haben, sondern lieber hören. dass da wohl etwas nicht stimmt. Oder auch, dass du Recht hast.
Bei der Steuererklärung kriegst du die zu viel bezahlten Steuern zurück...!
ja das hoff ich auch... aber trotzdem muss ich ja warten, bis ich das geld wieder bekomme... war ja nicht mein fehler! ;]
der Arbeitgeber kann nie etwas für private Kranken oder Pflegeversicherung abziehen!
auf meiner lohnsteuerbescheinigung für 2014 auf position 28 steht:
"beiträge zur privaten kranken- un d pflegepflichtverischerung oder mindestvorsorgepauschale" -> da wurde ein erheblicher betrag abgezogen...
Die Frage ist doch nur, von was der Betrag abgezogen wurde. Wirklich vom Zahlbetrag oder nur bei der Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuer. "Mindestvorsorgepauschele" ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht, er dient der Berechnung der Steuer, nicht dazu, als Sozialversicherungsbeitrag irgendwo abgeführt zu werden.
Es wäre sicher ganz sinnvoll, einfach mal alle Zahlen auf den Tisch zu legen, dann kann man beurteilen, ob die Berechnung stimmt. Du arbeitest hier nur mit Schlagworten, die mitunter völlig aus dem Zusammenhang gerissen sind.
das steht das Wort "oder" !!!!
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Die Familienversicherung über den Vater ist in einer gesetzlichen Versicherung. Der Bruttoverdienst war 494,00 Euro, da eine Schulbescheinigung vorgelegt wurde (siehe Fragestellung) bin ich sowohl vorher als auch nachher Schüler. Nein ich habe nur in den Sommerferien gearbeitet. Abgezogen vom Brutto wurde Lohnsteuer u. Kirchensteuer und Beiträge zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder Mindestvorsorgepauschale. Gruß