Steuererklärung - Dezembergehalt im Januar?
Ich habe eine Frage zur Einkommenssteuererklärung 2016 und 2015.
Ich habe am 01.12.2015 einen neuen Job in Frankfurt begonnen. Das Gehalt für diesen Monat wurde erst im Januar 2016, gemeinsam mit dem Januar 2016 Gehalt, ausgezahlt.
Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2016 ist nun in Zeile 3 ein zu hohes Bruttogehalt für 2016 ausgewiesen. Es enthält logischerweise das Gehalt für Dezember 2015. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2015 weißt keine Beträge aus.
Wie lässt sich nun das Monatsgehalt, welches in 2016 ausgewiesen ist auf das alte Kalenderjahr (2015) übertragen? Ist es richtig, dass in Zeile 19 ein Bruttomonatsgehalt eingetragen werden müsste? Welche Möglichkeiten habe ich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung?
Ich würde mich Hilfe und Anleitung sehr freuen! Grüße, Ben
2 Antworten
Im Steuerrecht gilt das Zuflussprinzip - das heißt der Lohn wird steuerlich in dem Monat berücksichtigt in dem er ausgezahlt wurde / Dir zugeflossen ist
die Bescheinigungen sind also richtig
das lässt sich nunmal nicht mehr rückgägngig machen ... außerdem regelt sich das durch den Einkommenssteuerausgleich ...
Das wird durch den Einkommensteuerausgleich geregelt? wirklich?
Gar nicht, denn Du hast das Gehalt ja erst im Januar bekommen. Da hat es Deine Firma ja auch erst versteuert.
Danke für Ihre Antwort, wäre es steuerrechtlich nicht besser für mich gewesen, dass Gehalt bereits im Dezember 2015 bekommen zu haben? Ich bin ja nun im Januar 2016 für ein doppeltes Gehalt besteuert worden?
Ja, das wäre für Dich besser gewesen :-)
Danke für Ihre Antwort, wäre es steuerrechtlich nicht besser für mich gewesen, dass Gehalt bereits im Dezember 2015 bekommen zu haben? Ich bin ja nun im Januar 2016 für ein doppeltes Gehalt besteuert worden?