Steuererklärung - Dezembergehalt im Januar?

2 Antworten

Im Steuerrecht gilt das Zuflussprinzip - das heißt der Lohn wird steuerlich in dem Monat berücksichtigt in dem er ausgezahlt wurde / Dir zugeflossen ist

die Bescheinigungen sind also richtig

Taifunbeach 
Fragesteller
 23.10.2017, 11:45

Danke für Ihre Antwort, wäre es steuerrechtlich nicht besser für mich gewesen, dass Gehalt bereits im Dezember 2015 bekommen zu haben? Ich bin ja nun im Januar 2016 für ein doppeltes Gehalt besteuert worden?

frodobeutlin100  23.10.2017, 14:55
@Taifunbeach

das lässt sich nunmal nicht mehr rückgägngig machen ... außerdem regelt sich das durch den Einkommenssteuerausgleich ...

Taifunbeach 
Fragesteller
 23.10.2017, 17:49
@frodobeutlin100

Das wird durch den Einkommensteuerausgleich geregelt? wirklich?

Gar nicht, denn Du hast das Gehalt ja erst im Januar bekommen. Da hat es Deine Firma ja auch erst versteuert.

Taifunbeach 
Fragesteller
 23.10.2017, 11:45

Danke für Ihre Antwort, wäre es steuerrechtlich nicht besser für mich gewesen, dass Gehalt bereits im Dezember 2015 bekommen zu haben? Ich bin ja nun im Januar 2016 für ein doppeltes Gehalt besteuert worden?

ohwehohach  23.10.2017, 11:47
@Taifunbeach

Ja, das wäre für Dich besser gewesen :-)