Wo kann ich mich zur Impfpflicht am Arbeitsplatz beraten lassen?

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https://www.dgb.de/themen/++co++986b431a-8c8e-11eb-980b-001a4a160123

... also wer da was verlangen kann.

Da es keine dementsprechende Gesetze gibt eigentlich niemand ,jedoch können die Bundesländer eigene Rechtsverordnungen beschließen,die den Zutritt bzw. die Impfpflicht vorsehen. (zB.Pflegeheime ect.)

Gerade gefunden und denke eine gute Zusammenfassung auch der einzelnen Bundesländer

https://www.twobirds.com/de/news/articles/2021/germany/covid-19-verordnungen-und-verfuegungen-bl

und noch dies ,wo unten ein Bürgertelefon angegebn wird

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

WalterMatern  20.09.2021, 22:42

Aus deinem Link

Grundsätzlich ist es möglich, dass Mitarbeiter*innen eines Essenslieferanten oder einer Technikfirma, die in Einrichtungen, in denen auf Grundlage von Landesverordnungen Testpflicht besteht (etwa einem Pflegeheim) eingesetzt werden, wie auch die Beschäftigten der Einrichtung zur Testung aufgefordert werden können.
Ob sie sich im Einzelfall dem Test unterziehen müssen oder ob sie die Testung verweigern können, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist im Einzelfall je nach Abwägung der gegenseitigen Interessen zu entscheiden.

Was gilt denn nun?

Zur Zeit niemand ,da es keine dementsprechende Gesetze gibt.
ratatoesk  20.09.2021, 22:52
@WalterMatern

Na das was da im zweiten Absatz steht und ein Gesetz gibt es noch nicht. Es handelt sich dabei um Rechtsverordnungen der Länder.Aber ich korrigiere mal ,Danke für die Kopfnuss.

WalterMatern  20.09.2021, 23:26
@ratatoesk

Was ist mit dem Hausrecht eines Unternehmens?

Gibt es die Möglichkeit das jemand sagt über meine Schwelle kommt nur wer geimpft ist?

Die Fragestellerin, sie spricht von Gärtnerin also sie, fragt ja nicht ob sie das Gelände des Arbeitgebers sondern einer Fremdfirma betreten darf?

ratatoesk  21.09.2021, 00:08
@WalterMatern

Naja, das ist ja eben in diesen Landesverordnungen geregelt und demnach wohl zulässig,da ja auch für das Personal der Pflegeheime ect. Impfpflicht besteht aber inwieweit das auf private Firmen zutrifft ,keine Ahnung.Ich hab da noch 2 Links oben neu aufgeführt wo auch einzelne Länderverordnungen mit drinn sind bei dem von twobirds.Alle durchgelesen habe ich aber nicht.

emib5  21.09.2021, 08:26
@ratatoesk

Zur Frage ob ich aufgrund meines Hausrechts oder aufgrund des Vertragsrechts nur geimpfte Dritte auf mein Betriebsgelände lasse braucht es keinerlei spezieller Rechtsverordnung.

Bis auf ganz wenige Ausnahmen bestimme ich, wer mein Betriebsgrundstück betritt. Punkt.

Und da Vertragsfreiheit herrscht kann ich von einem Dienstleister fordern, dass er nur geimpfte Personen in lila Overalls mit Kisuaheli-Sprachkentnissen bei mit einsetzt.

ratatoesk  21.09.2021, 12:28
@emib5

Danke für die Info .

Dein Arbeitgeber kann es formal nicht von Dir verlangen.

Die Kunden können aber aufgrund ihres Hausrechts nur geimpfte Dienstleister in ihre Räumlichkeiten lassen, wenn sie wollen.

Dann kann Dich Dein Arbeitgeber bei den entsprechenden Kunden nicht einsetzen.

Der Arbeitgeber benötigt eine Masern Impfpflicht Bescheinigung. Wenn du eine Impfpflicht zu Corona meinst, die gibt es noch nicht.

Was du scheinbar möchtest ist einen Hellseher kontaktieren. Es kann keine Beratung geben wenn keine Gesetzgebung dazu existiert.