Braucht man einen Gewerbeschein als "Tupperware"-Berater? Waren wird beraten und verkauft...!

12 Antworten

Nach §15(2) des Einkommensteuergesetzes (EStG) liegt ein Gewerbe dann vor, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: - Selbstständigkeit - Nachhaltigkeit - Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr - Gewinnerziehlungsabsicht (=Anstreben von pos. Einkünften)

Fehlt die Absicht, pos Ergebnisse - alsi Gewinne-zu erzielen, wird die Tätigkeit als einkommensteuerlich unbeachtlich (als "Liebhaberei") bezeichnet.

Die Konsequenz: Die anfallenden Verluste werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Sehr häufig führt dies zu hohen Steuernachzahlungen, weshalb es sich lohnt, mehr über die Thematik "Liebhaberei" zu wissen.

Allgemein soll soll durch die Rechtsprechung der Liebhaberei verhindert werden, dass zu Lasten der anderen Steuerzahler Ausgaben geltend gemacht werden, die einem Hobby oder einer betriebswirtschaftlichen nicht ernsthaften Tätigkeit dienen.

In Gewinnerzielungsabsicht wird nur derjenige tätig, der einen betrieblichen "Totoalgewinn" erstrebt. Unter Totalgewinn ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) das Gesamtergebnis des Betriebes von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe bzw. Liqidation zu verstehen.

Zur Beurteilung einer Totalgewinnprognose sind die künftig zu erwartenden Gewinne/Verluste, als auch die bisherigen Verluste anzusetzen.Zusätzlich ist ein bei einer gedachten Beendigung der Tätigkeit zu erwartender Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn zu erfassen.

Welche Punkte sprechen für das Vorliegen einer Liebhaberei in so genannten Verlustfällen? - Es liegt eine typische Hobbytätigkeit (Verkauf von Münzen und Briefmarken, Hobbymalerei, Yachtvercharterung...)vor. - Das Gewerbe wird nebenberuflich betrieben und damit nicht so ernsthaft, wie dies ein Kaufmann tun würde. - Kaufmännische Aktivitäten (Werbung, Annoncen, Nutzung der Möglichkeiten von Kostenreduzierungen) sind nicht erkennbar. - Möglichkeit, die Verluste nit anderen positiven Einkünften - auch mit denen des Ehepartners - zu verrechnen und damit Steuererstattungen zu produzieren. - die Handelsspannen sind zu gering, um die Fixkosten decken zu können. - Gleichbleibende Umsätze und absehbar immer höhere oder gleichbleibende Kosten. - Keine nennenswerten stille Reserven im Anlagevermögen. - Keine hinreichenden Kenntnisse der Branche und Fehlen jeglicher Berechnugen einer möglichen Rentabilität (Buisnessplan usw.)

FAZIT: Erst mal sehen was die Tupperberatung einbringt (Gewinne, Resonanz für Tupperpartys,Regelmäßikeit) dann kann man immer noch eine Gewerbe anmelden (Handelsgewerbe). Sollte man wider Erwarten immens hohe Gewinne erzielen, dann kann man als guter Steuerzahler dann immer noch dem Finanzamt bei der Steuererklärung die Einnahmen angeben.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hier wurde nach den Gewerbeschein = Gewerbeanmeldung gefragt ! Und das regelt sich nach der Gewerbeordnung und nicht dem Einkommenssteuergesetz !

Hallo zusammen!

Ich habe jetzt bei Tupperware angefangen und will mir das mal anschauen! Habe mich auch schon beim Finanzamt informiert was ich im Jahr dazu verdienen darf ohne Steuern zu zahlen und was ich alles absetzten darf! Der nette Herr vom Finanzamt hat mir auch gesagt, das ich keinen Gewerbeschein brauche wenn ich nicht wirklich vorhabe großartike verdienste damit zu machen. Meine BZH verlangt aber von mir binnen 6 Monaten einen Gewerbeschein. Meine Frage jetzt an auch: Habe gehört das der Gewerbeschein etwas kostet! Stimmt das und wenn ja, wieviel kostet so ein Gewerbeschein? danke in voraus lg shainra

Normalerweise ja. Hier gilt aber wohl auch: Wer viel fragt bekommt viele Antworten ;-)

Gewinn machst du damit erstmal wohl eher nicht. Schon gar nicht, wenn du es nur einmal im Monat zu einer Party schaffst.

Danke für Deine schnelle Hilfe, stimmt auch, was Du dabei meinst!?! Macht weiter so mit den Hilfsbereitschaften.. Beste Grüße Robbie :-)

Die Frage ist doch ganz einfach zu beantworten:

Bist du Angestellte bei Tupper ? Wohl kaum...

Willst du damit Geld verdienen ? Wahrscheinlich schon...

Also ist das eine selbständige gewerbliche Tätigkeit und du musst ab deiner ersten Veranstaltung ein Gewerbe beim Gewerbe- bzw. Ordnungsamt anmelden. Ob du tatsächlich Geld verdienst, interessiert dieses Amt nicht. Die Gewinnerzielungsabsicht ist entscheident. Um deine eventuellen Gewinne kümmert sich dann das Finanzamt.

So, und nun Hand aufs Herz: Wie viele Tupperberater-/innen kennst du, die ein Gewerbe angemeldet haben?

Meine Frau hat diesen Unsinn auch mal betrieben und brav ihr Gewebre angemeldet. Beim Ordnungsmat wurde sie dann ein wenig irritiert angeschaut, als dann "Tupperwareberaterin" eingetragen werden sollte. Und das, obwohl es diese wie Sand am Meer gibt....

So, und nun Hand aufs Herz: Wie viele Tupperberater-/innen kennst du, die ein Gewerbe angemeldet haben?

Meine Frau hat diesen Unsinn auch mal betrieben und brav ihr Gewerbe angemeldet. Beim Ordnungsamt wurde sie dann ein wenig irritiert angeschaut, als dann "Tupperwareberaterin" eingetragen werden sollte. Und das, obwohl es diese wie Sand am Meer gibt....

@Schnulli00

Hier wurde gefragt, wie es richtig ist ! da finde ich eine Antwort in dem Sinne "kümmere dich nicht um die Gesetze" etwas daneben.

Und nach der Gewerbeordnung ist auch ein Avon-, Tupperware- und Amway-Berater verpflichtet, seine Gewerbetätigkeit zeitnah anzuzeigen.

Danke, schon am Morgen fit wie ein Turnschuh! Ja, ich denke und sehe auch, dass man keine "Millionengewinne" macht... Alles klar! Beste Grüße Robert :-)

Ob man ein Gewerbe anmeldet oder nicht, wird laut § 15 Einkommenssteuergesetz geregelt. Sind diese 4 Punkte Selbsttändig, Nachhaltigkeit usw. nicht gegeben braucht man auch kein Gewerbe anzumelden, sprich keinen Gewerbeschein. Es geht nämlich darum der Liebhaberei vorzubeugen. Das müßte doch verständlich sein, das geht aber schon aus dem ersten Satz hervor. Allein derjenige der bei Tupperware einsteigen will, muß wissen was er damit machen will (Ernsthaftigkeit oder doch nur Gelegentlich). Bei vielen Networkfirmen ist es so, das man zuerst mal in das Geschäft reinschnuppern kann bevor man sich als Sebstständiger damit sein Geschäft aufbauen will. Erst wenn der Rubel richtig rollt, muß man das Gewerbe anmelden, vorher nicht.

Deine Antwort ist defnitiv falsch ! Die Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung ist keine steuerrechtliche sondern eine gewerberechtliche und richtet sich nach der Gewerbeordnung. Und da ist nach § 14 GewO die Anmeldung gleichzeitig mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu tätigen ! Wann oder ob überhaupt jemand Erträge erzielt ist völlig unbedeutend. Die Gewinnerzielungsabsicht ist entscheidend (auch gelegentlich oder in geringem Maße).