Bin ich von der Gehaltserhöhung auch ohne Gewerkschaft betroffen?

5 Antworten

Hallo Mafaggaz,

wenn ihr einen Tarifvertrag habt und danach bezahlt werdet, dann kommt es darauf an, ob dieser als "allgemeinverbindlich" erklärt wurde.

Denn zuerst mal schließen die verschiedenen Gewerkschaften die Tarifverträge erst mal für ihre Mitglieder ab.

Dabei kann es sein, dass die Gewerkschaftsmitglieder andere Konditionen bekommen als Nichtmitglieder oder aber, das muss aber dann im Text drinstehen, gilt der Tarifvertrag für alle Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers.

Frag also mal beim Betriebs- oder Personalrat nach - der/die kann dir da am ehesten Auskunft geben.

Liebe Grüße

ichausstuggi

"Enge Zusammenarbeit" zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber ist schon ein sehr nett gewählter Begiff^^

Tatsächlich sind das natürlich harte Verhandlungen, aber mal zu deiner Frage:

Die Gewerkschaft verhandeln in erster Linie natürlich für Ihre Mitglieder. Allerdings, wenn ich das noch richtig im Kopf habe, müssen Arbeitgeber diskriminierungsfrei bleiben. Alleine deswegen darf ein Mitglied aus der Gewerkschaft bei gleicher Zuordnung nicht besser bezahlt werden als jemand, der nicht zur Gewerkschaft gehört. Daher wird, wenn beispielsweise die Gewerkschaft 2 % Lohnerhöhung rausgehandelt wird, diese Lohnerhöhung bei allen Arbeitnehmern vorgenommen. Der Arbeitgeber weiß auch nicht zwingend wer Mitglied ist und wer nicht und oft haben in solchem Fall die Arbeitsverträge ohnehin einen Bezug auf die Tarifverträge.

Kurz gesagt: Du wirst in der Regel durch die Arbeit der Gewerkschaftsmitglieder ebenfalls profitieren. Andersrum siehst du auch, dass es Verbesserungen gibt. Der Druck der Gewerkschaft auf die Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände wird wesentlich größer, wenn sie mehr Mitglieder hat. Daher ist ein Beitritt ohnehin eine Überlegung wert.

Streng genommen darf eine Gewerkschaft nur für ihre Mitglieder verhandeln. Die Regel ist aber, dass die Betriebe bzw Arbeitgeberverbände freiwillig die Ergebnisse auf alle Arbeitnehmer anwenden. Das hat auch ganz eigennützige Gründe, denn sonst würden sie ein gewichtiges Argument liefern, dass Arbeitnehmer in die Gewerkschaft eintreten, was ein Arbeitgeber halt nicht unbedingt mag.

Es kommt wahrscheinlich sehr selten vor, dass Unterschiede zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern gemacht werden. Du profitierst also (wahrscheinlich) von Errungenschaften, die mehr oder weniger andere Arbeitnehmer mit ihrem Gerwerkschaftsbeitrag ermöglicht haben.

 Du profitierst also (wahrscheinlich) von Errungenschaften, die mehr oder weniger andere Arbeitnehmer mit ihrem Gerwerkschaftsbeitrag ermöglicht haben.

Genau das ist der Punkt.

Viele AN wollen die Vorteile eines Tarifvertrags haben, sind aber nicht bereit einen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Wenn jeder so denken würde, gäbe es keine Gewerkschaften/Tarifverträge mehr und dann sähe die Arbeitswelt oft anders aus (kann man mal nachlesen, was für die AN schon alles getan worden ist).

 

@Hexle2

So ist es! Der Druck, der von Gewerkschaften auf die Arbeitgeber ausgeübt werden kann, steigt mit der Mitgliederzahl und nimmt logischerweise ab, wenn es wenig Mitglieder gibt. Wenn der Großteil der Arbeitnehmer das nicht erkennt, dann darf man sich nicht wundern, wenn bei der Anstrebung von Gewinnmaximierung die Personalkosten als erstes unter die Lupe genommen werden.

Wenn in denem Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird, gelten die Erhöhungen auch für dich.

Vielleicht solltest du dir überlegen, ob du nicht auch in die Gewerkschaft eintreten willst. Es wird zwar oft über diese antiquiert anmutende Truppe und ihre gelegentlich martialische Rhetorik gespottet, aber sie holt regelmäßig schöne Lohnerhöhungen für ihre Leute (und natürlich auch noch andere Wohltaten) heraus.

Das geht natürlich nur, wenn der sogenannte Organisationsgrad in der Branche entsprechend hoch ist.

Jetzt rate mal, wieviele Arbeitnehmer bei den Metallern gewerkschaftlich organisiert sind und wieviele bei den Reinigungskräften.

Wenn bei euch ein Tarifvertrag besteht, dann profitierst Du von den Abschlüssen, die zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber erfolgen.

Muss nicht unbedingt. Gewerkschaftliche Tarifverträge gelten nur für Mitglieder. Die Arbeitgeber unterscheiden dann nur nicht ob sie auch andere so bezahlen