Muss man dem DVAG-Berater "kündigen"?

7 Antworten

Geh zu einer seriösen Bank!! Vereinbare ein Gesprächstermin. Allemal besser, als der ganze Quatsch mit diesen "unabhängigen" Beratern! Die können nicht unabhängig sein, nur weil sie in ihrem Portfolio einige Versicherungen und Bankprodukte haben...

Liebe Community,

kurz eine Erklärung dafür, dass hier Beiträge ganz oder teilweise gelöscht wurden: Wir sind der Meinung, dass auf gutefrage.net auch kritische Stimmen zulässig sein müssen, solange sie sachlich sind und den rechtlichen Rahmen nicht sprengen. Schmähkritik oder falsche Tatsachenbehauptungen müssen wir aber aus rechtlichen Gründen entfernen.

Vielen Dank für Euer Verständnis!

Viele Grüße

Emma vom gutefrage.net-Support

Die DVAG ist eine von Herrn Pohl gegründete Vermittlungsgesellschaft. Das ist Fakt 1. Herr Pohl, der leider gestern verstorben ist, gehört auch die Aachen Müncher Generali Versicherungsgesellschaft zu Hauptanteilen. Das ist Fakt 2. Die DVAG Mitarbeiter verdienen an jedem Vertrag folgendes: 5% Abschlussgebühr 2% laufende Provision 5% Zusatzprovision wenn Produkt Premium Die Aachen Münchner bekommt ebenfalls 5% Provision Die DVAG bekommt 5% Provision Der DWS bekommt 3% Provision Erst dann geht der Rest deines Beitrages in die Police. Bei den Produkten der AM hast du außerdem noch die Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 3% pro Jahr zu zahlen. Alles in allem zahlst du die ersten ca. 10 Jahre die Provisionen, die Abschlussgebühren und die Verwaltungsgebühren für die jeweilige Police. Das ist Fakt 3. Besser ist es, die Gelder direkt in einen Fond oder Sparplan einzuzahlen, da dort keine Abschlussgebühren oder Verwaltungsgebühren fällig werden. Auch die Kontoführungsgebühren die erhoben werden oder wurden, sind rechtswidrig. BGH Urteil aus 2010.

Dein "Berater" ist kein Berater sondern ein gebundener Versicherungsvertreter des gebundenen Versicherungsvertreters DVAG. Zu überprüfen unter www.vermittlerregister.info. Er kann nur Produkte der AachenMünchener verkaufen. Einen Vollmacht die du dem Vertreter gegeben hast könnte (abhängig vom Umfang) gegen die Bestimmungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) verstoßen. Eine BU ist zu wichtig um sie ohne vollständigen Anbietervergleich für lange Zeit zu vereinbaren. Es gibt sehr viele weitere Gründe die gegen [...] DVAG sprechen. Fazit: Vor einem Abschluss immer die Pflichtinformationen - gemäß § 11 VersVermV - zum Vermittlerstatus vom Vermittler verlangen.

  1. DWS Riester Rente Premium ist das TOP Riesterprodukt am Markt!
  2. Wie soll denn die Fehlberatung deiner/einer BU im Detail aussehen?
  3. Welche Einwilligung hast du gegeben? (Solltest du die Einzugsermächtigung meinen, hast Du die dem Vertragspartner gegeben)
  4. Vertrag provisionfrei weiterführen? Wurdest du Beraten? Hat sich der Berater Zeit genommen? Wenn der Berater also eine Leistung erbracht hat, dann hat er ein Recht auf die Provision! Oder nimmt dir dein Brötchengeber für deine erbrachte Leistung auch dein Geld/Lohn was auch immer wieder WEG? Aber das ist ja mittlerweile schon Volkssport, beraten Lassen und dann nichts Zahlen wollen. Auf solche Menschen baut sich ein Erfolgreiches System auf, lächerlich. Geiz ist Geil (und DUMM)

Wenn Du Provisionsfreie Produkte haben möchtest, musst du vor Abschluss nach diesem Kriterium fragen und nicht hinterher aus welchen Gründen auch immer.

Wie heisst es so schön in der NEUEN Agenda unseres SPD Kanzlerkanditaten, Arbeit muss sich Lohnen!

MfG Unabhängiger Makler für Finanz- und Versicherungsprodukte

PS: auf solche Kunden kann** jeder** Berater verzichten!