Wo ist eigentlich geregelt wo ein Ortsschild zu stehen hat?
Darf die Gemeindebehörde das Ortsschild willkürlich da hin setzen, wo sie es am schönsten finden?
Einem Bekannten von mir ist aufgefallen, dass das Ortsschild sehr nah im Ort drin ist. Am "Ortseingang". Aber der eigentliche Ortseingang müsste weiter "draußen" liegen, weil es gesichert ist, dass die Wohnhäuser, die dort noch sind, auch zum Ort gehören. Demnach müsste das Ortsschild (gelb) eigentlich versetzt werden. Oder nicht?
Ist das Bauamt zuständig?
2 Antworten
Eine konkrete Entfernungsangabe gibt es meines Wissens nach nicht.
In den Verwaltungsvorschriften heißt es:
Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.
(VwV-StVO, zu Zeichen 310)
Manchmal ist es so , dass die Strasse , die in oder durch den Ort führt , nicht zu dem Ort gehört , sondern dem Land . Darum kann es sein , dass der Ortsanfang wirklich erst später beginnt . Man sieht es ja auch oft , wenn man von einer Landstrasse nach links abbiegt , steht da ein Ortsschild . Aber auch wenn man nach rechts abbiegt steht da das gleiche Schild . Weil der Ort links und rechts der Strasse ist , und die Strasse nicht zum Ort gehört .
Verstehe den kausalen Zusammenhang da nicht. Das Ortsschild steht ja am Straßenrande auf Grund der Gemeinde, nicht auf der Straße selbst, die wohl dem Land gehört.