HAUSKAUF, Dach ausgebaut, jedoch keine Genehmigung für Dachausbau

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Hallo, entsprechend des Bundeslandes gibt es Bauvorschriften und diese müssen bei Wohnräumen beachtet werden. Vieles kann man in den jeweiligen Gesetzen nachlesen. Bei Dachgeschossen fällt mir sofort folgendes ein: Raumhöhe, Fenster.

Du solltest die zuständige Baubehörde (Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung/Landratsamt) aufsuchen. Dort erhälst Du alle Informationen. Wenn Du zu dem Gebäude Bauunterlagen (Pläne, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung usw. hast, dann nimm diese Unterlagen mit.

Die Kosten für eine nachträgliche Genehmigung - wenn sie denn das Bauamt überhaupt erteilen würde - kann man dir dort sagen. Je nachdem, ob entsprechend der Vorschriften gebaut wurde oder nicht, könnte auch ein Rückbau angeordnet werden. Dann hast du nicht nur eine Wohnung weniger zu vermieten......

Hallo Albinus, Ich würde Ihnen empfehlen eine Baugenehmigung unbedingt einzureichen. Sie benötigen außerdem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, Die Baubehörde bescheinigt mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung den Bauherren oder Besitzern von Mehrfamilienhäusern, dass alle mit Nummern bezeichneten Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.03.1951 ist die rechtliche Grundlage. Räume außerhalb eines abgeschlossenen Bereichs können ebenfalls zu abgeschlossenen Einheiten zählen, z.B. Speicher, Kellerräume, Garagenstellplätze... Neben dem Aufteilungsplan ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Bitte prüfen Sie zunächst ob es einen gültigen Bebauungsplan für das Grundstück gibt. Dort achten Sie bitte auf die Geschossflächenzahl GFZ im Bebauungsplan. Die Geschoßflächenzahl oder auch GFZ genannt stellt ein Verhältnis zwischen der Anzahl der Geschoßflächen eines zu errichtenden baulichen Anlage (Gebäude) und der Größe des Grundstückes dar, auf dem das Gebäude errichtet werden soll. Die Geschoßfläche wird nach den Außenmaßen der Geschosse berechnet. Mit freundlichen Grüßen Bockelmann Immobilien http://www.bockelmann-immobilien.de/information/

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nur notwendig, wenn die einzelnen Wohnungen verkauft werden sollen. Für eine Vermietung ist dies nicht erforderlich.

Du solltest mit den Unterlagen zu dem zuständigen Bauamt/Bauberatung gehen. Diese können dir sagen, ob der Ausbau genehmigungsfähig ist, wie dies zu erreichen ist und was es kostet. Vielelicht reicht auch eine Nutzungsänderung. Wichtig ist hier auch u.a., dass es einen 2. Rettungsweg gibt, falls das Treppenhaus bei einem Brand nicht genutzt werden kann. Diesen müsstest du dann nachweisen oder -rüsten.

Welche din normen sind den einzuhalten? Wie teuer ist ca. So eine nachträgliche Genehmigung mit allen Nebenkosten. Die wohnung hat 48 qm. Und an der statik wurde nichts verändert.