Was fällt alles unter "berechtigtes Interesse" um als Mieter Einsicht beim Grundbuchamt und/oder Katasteramt zu bekommen?

12 Antworten

Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn es für Rechtsangelegenheiten wichtig ist, zu wissen, wer nun tatsächlich Eigentümer eines Hauses ist.

Will ein Nachbar wegen Streitigkeit über den wirklichen Grenzverlauf, Wegenutzungsrecht etc. verklagen, ist eine Einsicht ins Grundbuch zwingend notwendig.

Wenn es um einen Immobilienverkauf geht, will der Käufer natürlich wissen, worauf er sich einlässt.

Wenn ein Mieter wissen will, ob sein Vermieter auch der Eigentümer ist, dann geht ihn das schlicht nichts an. Reicht also nicht, um Einsicht ins Grundbuch zu bekommen.

Schuldet der Grundstückseigentümer jemandem Geld und will aber nicht zahlen, kann ein Weg sein, eine Zwangsgrundschuld eintragen zu lassen. Für diesen Zweck wäre eine Einsicht ins Grundbuch notwendig. Theoretisch könnte auch mal ein Vermieter dem Mieter Geld schulden, dann wäre das ein Weg. Da es sich aber in den meisten Fällen um Beträge handelt, die mit Einbehalt der Miete ausgeglichen werden können, wäre auch das kein ausreichender Anlass, um Einsicht ins Grundbuch zu bekommen.

Wie Du siehst - so einfach ist es nicht.

1011011101011 
Fragesteller
 27.04.2021, 16:19

Es steht jedenfalls zu 97 Prozent fest, dass mein Vermieter auch der Hauseigentümer ist. Ob und und wie und was im Grundbuch steht betreffend Schulden, weiß ich nicht.

Angesichts der Dokumente, die ich mal aufgefunden habe, ist es mir jedenfalls kaum begreiflich wie er überhaupt so lange "überleben" konnte und wie er immer noch Hauseigentümer sein kann.

Ich habe noch nie in meinem Leben so viele Mahnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide usw. gesehen. Er hat mehrere Jahre lang weder Versicherungen, noch Grundsteuerabgaben, noch Handwerker, noch irgendwas anderes bezahlt.

bwhoch2  27.04.2021, 17:04
@1011011101011

Man wundert sich manchmal...

Mahnung -> Mahnbescheid -> Vollstreckungsbescheid -> Zwangsvollstreckung

Wenn das letzt genannte immer erfolgreich war, z. B. weil ein dickes Bankkonto immer für eine Pfändung gut ist, dann tastet niemand das Hauseigentum an.

Dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher ist er bestimmt wohl bekannt. Dieser kennt längst seine Bankverbindung(en) und jedes Mal, wenn wieder eine Vollstreckung ansteht, braucht es nur eine kleine Information und schon rückt die Bank wieder was raus. Man kennt sich eben...

Das geht so lange, bis das Konto leer ist und wer weiß, vielleicht verfügt er über eine nie versiegende Einnahmequelle, die immer wieder was nachschiebt.

Vampire321  27.04.2021, 17:37
@1011011101011

Aber das ist nunmal nicht DEIN Problem...

1011011101011 
Fragesteller
 27.04.2021, 19:50
@Vampire321

Habe ich ja auch nicht behauptet dass das mein Problem wäre.

Vampire321  27.04.2021, 20:28
@1011011101011

Aber du möchtest Dinge in Erfahrung bringen, dich nunmal nichts angehen

1011011101011 
Fragesteller
 27.04.2021, 22:10
@Vampire321

Doch, manche Dinge gehen mich was an. Nur manche Dinge gehen mich nichts an - das ist so. Aber de facto habe ich sowieso schon Dinge in Erfahrung gebracht, die mich ebenfalls nichts angingen. Aber ist der Vermieter auch selbst schuld. Ich konnte ihn schlecht dazu zwingen selbst aufzuräumen. Sämtliche Dokumente von ihm lagen zusammen mit dem ganzen Müll in der Wohnung damals rum. Und ich habe dann für ihn den Müll und die Dokumente sortiert, was normalerweise normal gewesen wäre, was er hätte vor 30 Jahren machen müssen.

Kann ich ja dann nichts für, wenn man sein privat Kram offen in einer Wohnung auf dem Boden rum liegen lässt.

Vampire321  28.04.2021, 02:25
@1011011101011

du kannst vieles finden... aber dadurch hast du trotzdem keinen Anspruch auf weitergehende Informationen!

Also bei Mietern wird nur in Ausnahmefällen ein "berechtigtes Interesse" angenommen. Zum Beispiel: Klärung, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer ist. Aber auch dann bekommt man nur diese spezifische Information und keinen vollständigen Einblick.

Die angesprochenen Punkte erhält man aber nicht aus dem Grundbucheintrag oder Katasteramt. Die Fragen sind auch nicht wirklich nachvollziehbar. Ob es ein MFH oder ZFH, sieht man doch, wenn man da wohnt. Gibt es mehr als 2 abgeschlossene Wohnungen ist es ein MFH, sind es nur 2 Wohnungen dann ZFH. Hier geht es ja um den Ist-Zustand und nicht um einen Soll-Zustand. Zur Größe der Wohnung braucht man Planeinsicht beim lokalen Bauamt. Aber auch da braucht man die Genehmigung des Eigentümers. Manchmal lassen die Bauämter auch einen Blick in die Pläne zu, wenn man sagt, dass man die Wohnung kaufen will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
1011011101011 
Fragesteller
 22.04.2021, 18:04

Nunja... Wer definiert das und für welche Behörden gilt die Definition?

Für mich ist es eigentlich bis heute ein Rätsel. Und es weiß doch kaum einer, wie wo was eingetragen ist. Das Haus stand vor dem 1. Weltkrieg schon. Vielleicht gibt es ja kaum oder sogar falsche Unterlagen?

Über den Eigentümer ist bekannt, dass er sein Leben lang getrickst hat, wo er nur konnte.

Vielleicht ist das, was im DG ist früher keine Wohnung gewesen.

Mieten wurden jahrelang bar bezahlt.

Man sieht zwar heute schon, dass es in dem Haus 3 Wohnungen gibt. Aber was bringt das denn, wenn die relevanten Behörden das gar nicht in ihren Unterlagen drin haben, sondern das Haus dennoch als ZFH angesehen wird, weil offiziell immer nur 2 Familien dort gewohnt haben oder so?

Natürlich mag' ich den Ist-Zustand erkennen als jemand, der dort wohnt. Aber davon weiß ich ja nicht was die Behörden wissen.

Es gibt ja auch einige andere "Seltsamkeiten". Ich mein', ich will keine Probleme unnötig verursachen oder einen Streit anfangen. Aber es ist schon seltsam, dass alle sagen, dass dies und jenes eigentlich gar nicht sein kann und dass dies und jenes schon vor 30 Jahren eig. total verboten war... und und und... (ich spiele hier auf die Heizungsanlage an)

Und nach wie vor nicht ganz klar ist für mich für wen wann was eine Wohnung ist und wann nicht.

Gilt die Definition in der Landesbauordnung auch für alle anderen Behörden? Gilt die überhaupt allgemein?

Wenn ja, dann habe ich jetzt folgendes "Problem". Denn dann ist die Dachgeschosswohnung, die aussieht wie eine Wohnung, keine Wohnung. Denn es gibt nicht einmal eine Kochnische und auch keinerlei Anschlüsse für eine Küche. Tatsache ist aber, dass die Tür abschließbar ist, dass dort eine Klingel hängt und dass dort jahrzehntelang immer wieder mal vermietet wurde und Menschen dort gewohnt haben.

Also ist das nun eine Wohnung? Oder ist es doch keine Wohnung?

Für mich ist das ein riesen Rätsel.

Aber, man muss auch verstehen, dass ich aktuell kein akutes Problem habe. Und dass ich auch kein Geld habe für "Fachmänner" und darüber hinaus auch keine "schlafenden Hunde" wecken will bei Behörden, wenn ich dort mit Fragen aufkreuze. Ich möchte einfach Wissen in Erfahrung bringen. Und was lernen.

Vampire321  27.04.2021, 13:08
@1011011101011

Um was geht es denn? Ob der Dachboden als Wohnraum genutzt werden darf?

willst du deinem Vermieter einfach nur Stress machen?

1011011101011 
Fragesteller
 27.04.2021, 16:14
@Vampire321

Wie mehrfach betont: Ich will es einfach nur wissen. Will also dem Vermieter keinen Stress machen.

Vampire321  27.04.2021, 17:36
@1011011101011

Das geht such aber -mit Verlaub gesagt- einen Kehricht an!

aus genau diesem Grund geben die ‚tussen‘ auf dem Amt keine auskunft

oder würdest du es wollen, das jeder Hans und franz einfach zu deiner Krankenkasse oder Bank oder Chef/JC gehen kann und von denen alles Dich Betreffende erfragen könnte?

1011011101011 
Fragesteller
 27.04.2021, 22:18
@Vampire321

Nein. Aber darum ging es auch nicht.

Ich wollte wissen ob das Haus von den Behörden als ZFH oder MFH gewertet wird und ob der Eigentümer tatsächlich auch der Eigentümer ist. Und wie viel qm was hat.

Wäre ich Vermieter, dann wäre das absolut kein Problem für mich, wenn meine Mieter das wissen wollen würden, weil ich aus meiner Perspektive als Vermieter anerkennen würde, dass meine Mieter ein berechtigtes Interesse daran haben das zu wissen.

Welchen Nachteil sollte ich davon haben, wenn meine Mieter so etwas nicht wüssten und sowas geheim gehalten wird? Das ist Quatsch. Das ist einfach nur Quatsch!

Und das ist nicht damit zu vergleichen, wenn jemand zur Krankenkasse geht oder zum Jobcenter und erfragt was mein Status ist oder welche Leistungen ich erhalte. Das ginge dann wirklich niemanden etwas an.

Vampire321  28.04.2021, 02:21
@1011011101011

Aber es ist doch egal, ob dein Vermieter der eigentümer ist! Wenn der mit dem Eigentümer einen Vertrag hätte, der ihn dazu berechtigt die Immobilie zu nutzen, dann idtcdas völlig legitim!

das geht dich ehrlich gesagt nichts an!

und ob das nun ein zwei-oder Mehrfamilienhaus ist, das klärt sich in dem Augenblick, in dem da zwei oder drei klingeln und Briefkästen angebracht sind...

1011011101011 
Fragesteller
 28.04.2021, 11:19
@Vampire321

Ein Briefkasten. 3 Klingeln.

Vampire321  28.04.2021, 11:35
@1011011101011

Und was macht es jetzt für einen unterschied ob da zwei oder drei Parteien wohnen?

klär mich auf!

was ändert sich für dich oder der VM wenn das ein zwei- oder drei Fam. Haus ist?

wenn die Mieter ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, ist doch alles OK

als 2-Familien-Haus oder MFH-Haus gewertet/geführt wird: Bei Vermietung ist entscheidend ob nur eine Familie drinnen wohnt, zwei oder mehr. Meine Info ist, wenn man ein Haus zu zweit bewohnt ist es ein ZFH, wenn aber die Garage oder der Keller anderwertig vermietet wird gilt es als Mehrfamilienhaus. Ins Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen. Es bringt aber in dem Fall nichts, Du kannst nur sehen ob der Vermieter Eigentümer ist oder ob Schulden vorhanden sind.

1011011101011 
Fragesteller
 23.04.2021, 17:10

Auch das wäre ja schon interessant. Deine übrigen Informationen sind neu für mich.

Vampire321  27.04.2021, 13:07

Mit den Schulden - das stimmt nicht ganz

meine Eltern haben z.b. ein bezahltes EFH, haben die Grundschuld aber nie löschen lassen, die haben die Mitteilung von der Bank das der Kredit getilgt wurde und könnten das jederzeit löschen lassen - aber dadurch das die eingetragen bleibt, können die einen Kredit über die summe der eingetragenen Grundschuld jederzeit ohne langes tra-ra von der eingetragenen Bank bekommen

Ein erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters gibt es nur, wenn der Vermieter mit im Zweifamilienhaus wohnt.

Ihr Mietvertrag beantwortet alle Ihre Fragen!

Die Grundstücksverhältnisse gehen Sie im Gegensatz zu den Eigentümern schlicht nichts an.

Hegen Sie Zweifel an der im Mietertrag aufgeführten Wohnfläche, dann dürfen Sie selber nachmessen, ob die stimmt.

Bei Abweichungen können Sie das dann mit dem Vermieter bzw. dessen Verwalter klären.

Die Anzahlt der im Gebäude befindlichen Wohneinheiten lässt sich sehr einfach anhand der Klingeln des Gebäudes ermitteln.