Wo ist der Unterschied zwischen Eigentum, Besitz und Gewahrsam
Hallo!
Wo ist der Unterschied zwischen einem Eigentümer, einem Besitzer und einem Gewahrsamsinhaber?
Habe das Ganze schon gegoogelt, Problem daran ist, dass man immer nur den Unterschied zwischen 2 dieser Punkte sieht und nicht zwischen allen dreien. Denn immer wieder einer der beiden Punkte genauso beschrieben wie der, der gerade fehlt. Eigentümer ist der rechtliche "Herrscher über die Sache", würde ich meinen. Aber Besitz und Gewahrsam wird in der Literatur immer als annährend gleich beschrieben oder alternativ wird Besitzer und Eigentümer gleichgesetzt - das kann ja wohl nicht so sein.
Danke für eure Antworten.
4 Antworten
eigentum - dir gehört etwas selber
besitz - du hast momentan was in gebrauch, was einem anderen gehört
gewahrsam - eine person wird in gewahrsam genommen
Fast richtig. Gewahrsam bedeutet etwas überlassen zu haben ohne das der Verwahrer zunächst Rechte an der Sache besitzt. Die Pfandleihe wäre eine klassisches Beispiel. Erst nach Ablauf einer vereinbarten Frist kann der Pfandleiher seine Forderung an der in seinem Gewahrsam befindlichen Pfand geltend machen. Im Gewahrsam befindlichen Sachen dürfen vom Verwahrer nicht genutzt oder verwendet werden. Sie sind entsprechend den Vereinbarungen unbeschadet zurückzugeben.
Eigentum ist mein Haus.
Besitzen tu ich grad den Rasenmäher meines Nachbarn.
Und in Gewahrsam habe ich grad seine Katze genommen, weil die meine Blumenbeete mit Haufen füllt ;-)
Da verweise ich mal auf die Kommentarantwort des anderen Antwortenden. ;)
Ja und? Was wollen mir Deine anderen Ausführungen anderes sagen?
Die Katze meines Nachbarn z.B., ist vor dem Gesetz eine "Sache" und dann lies hier:
Gewahrsam, weil er die unmittelbare Sachherrschaft innehat.
Ich denke, die Erklärungen sind für jedermann verständlich - sicher kann man alles auch etwas komplizierter ausdrücken - ändert sich aber nichts ;-)))
Der Eigentümer darf veräußern, der Besitzer hat Handlungsbefugnis, der Gewahrsam- Inhaber haftet für die Sicherheit einer Sache !
das kann ja wohl nicht so sein.
Doch kann es. Und zwar weil sich die Begriffe tatsächlich überschneiden.
Wärend das Eigentum im § 903 BgB ganz klar geregelt ist, ist der Besitz ein von der Rechtsprechung und Literatur entwickelter und konkretisierter Begriff der noch dazu nicht klar abgegrenzt auch Umgangssprachlich verwendet wird.
Und Gewahrsam ist ein Begriff der sich weit mit dem zivilrechtlichen Besitz überschneidet, jedoch die Sachherrschaft mehr aus strafrechtlicher Perspektive beschreibt.
Auch der "Besitz" ist im BGB geregelt, §§ 854 ff BGB :)
Ne, isser nicht. Das umfasst nämlich bei weitem nicht den gesamten Begriff sondern nur einige Aspekte. Außerdem ist da sehr viel ff dabei. Es ist also weit weniger eindeutig als das Eigentum.
Isser halt doch :D
Dass da viel ff dabei ist, spielt doch keine Rolle, sondern bestätigt es nur: das Gesetz regelt auch den Begriff des Besitzes. Genau so wenig leuchtet mir ein, warum es schaden soll, dass der Begriff weniger eindeutig ist als ein anderer.
Im Übrigen ist auch das Eigentum mehrdeutig.
Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft. Das steht fast wörtlich in § 854 Abs. 1 BGB drin.
Und eben diese " tatsächliche Sachherrschaft" ist das Gummiband an der Definition.
Hab bei dem oberen Beitrag nochmal eine Frage dazu kommentiert :) Würde mich freuen, würdet ihr helfen können ;)
Na, dann formuliere mal noch eine Frage dazu ;)
Wenn du Dinge miteinander vergleichst, hast du neben den Unterschieden immer auch die Gemeinsamkeiten anzusprechen. Überschneidungen sind also nichts schlimmes, Ähnlichkeiten auch nicht^^
Und danke für deinen Kommentar an dieser Stelle - hatte tatsächlich keine Benachrichtigungen zur anderen Antwort oben abonniert.
Gewahrsam sollte hier nicht mit Polizeigewahrsam verwechselt werden.
In meinen Aufzeichnungen steht, Gewahrsam sei die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaftsmöglichkeit über einen Gegenstand unter Berücksichtigung des alltäglichen Lebens. Das wird nur oft auch unter Besitz verstanden...