Wo ist der Unterschied zwischen Eigentum, Besitz und Gewahrsam

4 Antworten

eigentum - dir gehört etwas selber

besitz - du hast momentan was in gebrauch, was einem anderen gehört

gewahrsam - eine person wird in gewahrsam genommen

Dumdido 
Fragesteller
 06.07.2014, 18:13

Gewahrsam sollte hier nicht mit Polizeigewahrsam verwechselt werden.

In meinen Aufzeichnungen steht, Gewahrsam sei die vom natürlichen Herrschaftswillen getragene Sachherrschaftsmöglichkeit über einen Gegenstand unter Berücksichtigung des alltäglichen Lebens. Das wird nur oft auch unter Besitz verstanden...

ngdplogistik  06.07.2014, 19:59
@Dumdido

Wie wahr, wie wahr.

Liebe Grüße

Karl37  06.07.2014, 22:13

Fast richtig. Gewahrsam bedeutet etwas überlassen zu haben ohne das der Verwahrer zunächst Rechte an der Sache besitzt. Die Pfandleihe wäre eine klassisches Beispiel. Erst nach Ablauf einer vereinbarten Frist kann der Pfandleiher seine Forderung an der in seinem Gewahrsam befindlichen Pfand geltend machen. Im Gewahrsam befindlichen Sachen dürfen vom Verwahrer nicht genutzt oder verwendet werden. Sie sind entsprechend den Vereinbarungen unbeschadet zurückzugeben.

Eigentum ist mein Haus.

Besitzen tu ich grad den Rasenmäher meines Nachbarn.

Und in Gewahrsam habe ich grad seine Katze genommen, weil die meine Blumenbeete mit Haufen füllt ;-)

Dumdido 
Fragesteller
 06.07.2014, 18:13

Da verweise ich mal auf die Kommentarantwort des anderen Antwortenden. ;)

auchmama  06.07.2014, 18:43
@Dumdido

Ja und? Was wollen mir Deine anderen Ausführungen anderes sagen?

Die Katze meines Nachbarn z.B., ist vor dem Gesetz eine "Sache" und dann lies hier:

Gewahrsam, weil er die unmittelbare Sachherrschaft innehat.

Ich denke, die Erklärungen sind für jedermann verständlich - sicher kann man alles auch etwas komplizierter ausdrücken - ändert sich aber nichts ;-)))

Der Eigentümer darf veräußern, der Besitzer hat Handlungsbefugnis, der Gewahrsam- Inhaber haftet für die Sicherheit einer Sache !

das kann ja wohl nicht so sein.

Doch kann es. Und zwar weil sich die Begriffe tatsächlich überschneiden.

Wärend das Eigentum im § 903 BgB ganz klar geregelt ist, ist der Besitz ein von der Rechtsprechung und Literatur entwickelter und konkretisierter Begriff der noch dazu nicht klar abgegrenzt auch Umgangssprachlich verwendet wird.

Und Gewahrsam ist ein Begriff der sich weit mit dem zivilrechtlichen Besitz überschneidet, jedoch die Sachherrschaft mehr aus strafrechtlicher Perspektive beschreibt.

Droitteur  06.07.2014, 18:54

Auch der "Besitz" ist im BGB geregelt, §§ 854 ff BGB :)

Effigies  06.07.2014, 19:07
@Droitteur

Ne, isser nicht. Das umfasst nämlich bei weitem nicht den gesamten Begriff sondern nur einige Aspekte. Außerdem ist da sehr viel ff dabei. Es ist also weit weniger eindeutig als das Eigentum.

Droitteur  06.07.2014, 19:10
@Effigies

Isser halt doch :D
Dass da viel ff dabei ist, spielt doch keine Rolle, sondern bestätigt es nur: das Gesetz regelt auch den Begriff des Besitzes. Genau so wenig leuchtet mir ein, warum es schaden soll, dass der Begriff weniger eindeutig ist als ein anderer.

Im Übrigen ist auch das Eigentum mehrdeutig.

Haglaz  06.07.2014, 19:15
@Effigies

Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft. Das steht fast wörtlich in § 854 Abs. 1 BGB drin.

Effigies  06.07.2014, 23:07
@Haglaz

Und eben diese " tatsächliche Sachherrschaft" ist das Gummiband an der Definition.

Dumdido 
Fragesteller
 07.07.2014, 23:36
@Effigies

Hab bei dem oberen Beitrag nochmal eine Frage dazu kommentiert :) Würde mich freuen, würdet ihr helfen können ;)

Droitteur  07.07.2014, 23:42
@Dumdido

Na, dann formuliere mal noch eine Frage dazu ;)

Wenn du Dinge miteinander vergleichst, hast du neben den Unterschieden immer auch die Gemeinsamkeiten anzusprechen. Überschneidungen sind also nichts schlimmes, Ähnlichkeiten auch nicht^^

Droitteur  07.07.2014, 23:43
@Dumdido

Und danke für deinen Kommentar an dieser Stelle - hatte tatsächlich keine Benachrichtigungen zur anderen Antwort oben abonniert.