Eigentümer vom Auto wechselt, aber Besitzer bleibt gleich.. Versicherung?

7 Antworten

Wenn der neue Eigentümer die Versicherung bezahlen will, dann könnt ihr das auch über ihn laufen, aber wenn du eh weiter das Auto nutzt dann kann doch alles so bleiben. Denen is egal wo das Geld rein kommt.
Anders sieht es mit dem Ummelden aus. Wer hat den Fahrzeugbrief? Mit Verkauf sollte der ja den Besitzer wechseln, sonst ist es ja noch deiner ;)

Mit Verkauf sollte der ja den Besitzer wechseln, sonst ist es ja noch deiner ;)

Ja, allerdings eben nur der Fahrzeugbrief - über den Eigentümer sagt dieser rein gar nichts aus. Das steht im übrigen auch wortwörtlich so auf der ZB Teil 2: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen."

Für die Frage nach dem Eigentümer ist der Kaufvertrag maßgeblich.

@SaniOnTheRoad

Ach ja? Ich hab ein Auto auch OHNE Kaufvertrag und nur mit Fahrzeugpapiere umgemeldet. Die haben nicht einmal nach einem Kaufvertrag gefragt. Und somit war es mein Auto.
Versicherung ändern war dann nebensache. Musste ja das neue Auto versichern.

@Chikaku
Ach ja?

Ach ja!

Die haben nicht einmal nach einem Kaufvertrag gefragt.

Der Zulassungsstelle ist es auch vollkommen egal, wer der Eigentümer ist - eingetragen wird nur der Halter; für eine Ummeldung ist demnach nur die Zulassungsbescheinigung erforderlich.

Hi,

vielleicht sollten erstmal die Begriffe Eigentümer, Fahrzeughalter, Besitzer und Versicherungsnehmer geklärt werden...

Eigentümer ist derjenige, der am Auto das Eigentumsrecht hat - sprich: derjenige, der im Kaufvertrag steht.

Fahrzeughalter ist derjenige, der rechtlich für das Fahrzeug verantwortlich und auf den das Fahrzeug zugelassen ist - der Fahrzeughalter wird in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Besitzer ist jeder, der die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug hat - das kann auch der Dieb sein, der dein Auto aufgebrochen und kurzgeschlossen hat.

Versicherungsnehmer ist derjenige, der für die KFZ-Versicherung als Ansprechpartner und i.d.R. auch als Zahlungspflichtiger fungiert.

Wenn ich mein Auto an jemand verkaufe und er Eigentümer wird, das Auto aber vorerst noch in meinem Besitz bleibt und ich damit weiterfahren will, wie ist das mit der Versicherung zu regeln?

Eigentümer und Versicherungsnehmer müssen nicht die gleiche Person sein - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Muss die Versicherung über den neuen Eigentümer laufen und ich bin mit eingetragen?

Zu 1) nein und zu 2) nicht zwangsläufig, wenn der neue Eigentümer VN wird.

Oder kann die Versicherung weiterhin über mich laufen, obwohl ich nicht mehr Eigentümer bin?

Ja, kann sie.

Davon abgesehen erscheint mir das Konstrukt sehr fragwürdig (und wenig sinnvoll) - entweder man verkauft das Auto und es ist weg, oder aber man behält es und genießt die Privilegien.

...dass sich kein Käufer auf so etwas einlassen wird (bzw. sollte) steht nochmal auf einem anderen Blatt.

LG

Doch das ganze macht schon Sinn. Unter dem Aspekt das der Bisherige Eigentümer z.b. in Harz4 fällt oder unter einer Privatinsolvenz liegt, dannacht das ganze schon Sinn. Durch beide Vorgänge ist dein Privatbesitz stark beschränkt. Übersteigt der Wert des Autos den Selbstbehalt des Vermögens bzw übersteigt einen Wert der als für die Person angemessen gilt müsste das Auto verkauft und der Gewinn daraus verwertet werden.

Was glaubst du wieviele Harz4 Bezieher in Wirklichkeit ein Motorrad haben oder wieviel Personen die in einer Privatinsolvenz leben mit Recht dicken Autos fahren die zwar ihre Fahrzeuge sind, jedoch auf dem Papier wem anders gehören um nicht abgegeben werden zu müssen

Hallo,

also Eigentümer, Fahrzeughalter, Besitzer, Versich.nehmer müssen alle nicht identisch sein! Also solang du als Besitzer weiterhin mit dem Auto rumfährst, kannst auch die Versicherung so lassen wie bisher!

Gruß siola55

Wenn der neue Eigentümer sich damit begnügt, per Kaufvertrag Eigentümer zu sein, aber weder Halter und/oder Besitzer, dann muss gar nichts verändert werden.

Du kannst Versicherungsnehmer bleiben. Bei abweichender Haltereigenschaft verlangen manche Versicherer aber einen Zuschlag.