Was ist der Unterschied zwischen Sondernutzungsrecht und Alleinnutzungsrecht bei Wohneigentum.Wer haftet für Schäden - die Eigentümer oder der Besitzer d. Whg?

1 Antwort

Unter dem Begriff Sondernutzungsrecht versteht man das alleinige Gebrauchs- und Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an Teilen des Gemeinschaftseigentums, z.B Garten oder Kfz-Stellplatz. Dieser Begriff ist bei Wohnungseigentum relevant und wird im Wohnungseigentumsgesetz definiert.

In der Regel wird ein solches Recht bereits in der Teilungserklärung eingeräumt.Es kann jedoch auch nachträglich durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer eingeräumt werden. Ein Beschluss der Mehrheit genügt nicht.Die Vereinbarung bedarf der Grundbucheintragung.
Da es sich bei der Sondernutzungsfläche um Gemeinschaftseigentum handelt, obliegt die Instandhaltung der Gemeinschaft. Dies gilt auch für die Kosten, die für Instandsetzung anfallen. Durch entsprechende Bestimmung in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung kann jedoch die Instandhaltung und die Kostentragung dem sondernutzungsberechtigen Wohnungseigentümer auferlegt werden.

vielleicht hift dir der link ja etwas mehr,es ist immer knifflig in solchen fällen,

http://www.meineimmobilie.de/forum/vermieten-verwalten/wohneigentum