Beschenkte = Besitzer oder Eigentümer?

9 Antworten

Wer etwas hat ist der Besitzer, ganz gleich ob es sein Eigentum ist oder nicht. Also auch wenn ich etwas stehle bin ich anschließend im Besitz der Sache. Eigentümer ist immer der, dem etwas gehört, auch dann wenn es gerade gestohlen wurde. Verschenken bedeutet die Eigentümerschaft an einen anderen weiter zu geben. Gibst du die Sache dann auch weiter ist sie nicht mehr in deinem Besitz.

Der Beschenkte wird Eigentümer. Besitzer ist er genau dann, wenn er den Stift in die Hand bekommt. Er kann auch Besitzer werden, ohne Eigentümer zu sein.

Diese Begriffe sind annähernd gleich in dem Fall. Wenn man etwas schenkt sollte man es auch aufschreiben.

Da reicht ein Zettel mit dem Zweiteiler. Ich schenke das Fahrrad mit der Nummer 1234567 dem Stift St. Marienberg. Und Deine Unterschrift drunter.

Vertrag ist immer so was, was von beiden Unterschrieben werden muß.

Besitzer ist der der es im Moment benutzen darf. Also besitzt er es.
Eigentümer erklärt sich selbst.


Ob er Eigentümer oder Besitzer ist, hat nichts damit zu tun, ob er Beschenkter oder Schenker ist, sondern ob du ihm den Stift übereignet oder lediglich übergeben hast (Abstraktionsprinzip).

Schließt du einen mündlichen Schenkungsvertrag ist dieser unwirksam, da solche Verträge der notariellen Beurkundung bedürfen. Er wird aber wirksam, wenn du ihm den Stift übereignest und damit den Vertrag erfüllst. Für die Übereignung ist die Einigung und Übergabe erforderlich.

Schenken heißt das Eigentum unentgeltlich übertragen. Dein Freund wäre danach also Besitzer und Eigentümer.

Würdest du ihn den Stift leihen, dann wäre er Besitzer, aber du weiterhin Eigentümer.

Grundsätzlich ist eine Schenkung formlos möglich, es sei denn, der Gesetzgeber schreibt etwas anderes vor. Wenn man eine Immobilie verschenkt, ist zum Beispiel eine notarielle Beurkundung nötig.