Frage zu Schutzvertrag Hund?

5 Antworten

Wir hatten einen Hund aus dem Tierschutz. Mit genau so einem Vertrag. Leider bekam mein Sohn völlig unerwartet eine starke Allergie (er hatte vorher regelmäßig Kontakt zu Hunden, war den ganzen Tag mit einem Hund zusammen und es war nie etwas). Er war 3 Jahre alt und sah nach gut 1 Woche aus wie Quasimodo - Gesicht total zugeschwollen. Der Allergietest brachte dann die Gewissheit. Ich habe dann den Verein kontaktiert und nebenbei auch selbst nach einem neuen Zuhause für ihn gesucht - die waren extrem unhöflich, haben mir sonst was unterstellt (haben ihn später annonciert mit "wg angeblicher Allergie" - ich hatte ihnen sogar angeboten ihnen den Allergietest zu schicken) und haben dann auf den Vertrag gepocht - er war 2 Wochen bei uns, das war eh schon hart genug (mein Sohn hatte ihn ja lieb gewonnen und ich auch) und sie haben ihn dann wieder abgeholt - und Dank dem Vertrag gab es natürlich keinen Cent zurück (von immerhin 350€). Würde ich nie wieder so machen - damals bin ich nicht auf die Idee gekommen ihn wieder abgeben zu müssen. Kann ich also nur von abraten - man weiß ja leider nie was kommt.

Leider ist es so - man ist Eigentümer und kann im Grunde machen was man will - wie als wenn man ein Auto gekauft hätte.

Nur bei einem Vorkaufsrecht sieht es anders aus - d. h. beim Verkauf muß man erst den Vertragsgegner fragen und wenn dieser das gleiche zahlt, dann muß man es diesem verkaufen. Ist eben wie beim Auto - leider.

WIr hatten vor kurzem genauso einen Fall im Bekanntenkreis.

Willst Du denn Deinen Hund wieder weitervermitteln? Oder warum fragst Du?

Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag zwischen mindestens zwei Vertragsparteien zur Übertragung von Eigentum wobei der Käufer die Verpflichtung eingeht, den Kaufpreis zu entrichten.

Entweder wurde das Eigentum an eine andere Person übertragen oder nicht - die einzige Möglichkeit die Eigentumsübertragung zu verzögern, wäre ein "Eigentumsvorbehalt".

Sobald das Eigentum an einer Sache übertragen wurde, kann der Vorbesitzer es nicht einfach zurückfordern - die einzige Möglichkeit welche ich sehe, wäre im Kaufvertrag für den Hund dem Vorbesitzer ein sogenanntes "Vorkaufsrecht" im Falle eines Weiterverkaufs des Hundes einzuräumen. Alles andere würden die Richter später wieder kassieren.

Ich bezweifle, ob so ein "Schutzvertrag" überhaupt einen gültigen Kaufvertrag darstellt. - ich würde so etwas nie unterschreiben.

Ein Vorkaufsrecht kam in diesem Vertrag nicht drin vor. Also kann der ehemalige Besitzer nichts dagegen unternehmen, wenn der Hund weiter verkauft/vermittelt werden würde?

@FelixMama

Diese Frage lässt sich nicht 100%ig beantworten, weil die Gerichte mal so und mal so urteilen. Wenn der Vertrag von dem jeweiligen Gericht nicht als Kaufvertrag gewertet wird, dann hat möglicher Weise auch keine Eigentumsübertragung stattgefunden und der Vorbesitzer ist weiterhin der Eigentümer des Hundes.

Hier noch ein Link für dich:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html

Ich kann nur davon abraten solche Schutzverträge zu unterschreiben, weil sie mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu kostspieligen Auseinandersetzungen führen.

Ein Kaufvertrag ist kein Vertrag zur Übertragung von Eigentum. Durch den Vertragsschluss wird lediglich der Verkäufer verpflichtet, die Sache zu übergeben und zu übereignen.

Die Übereignung muss noch nicht stattgefunden haben, selbst wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde und die Kaufsache übergeben wurde.

@jurafragen

OK - deine Definition ist etwas genauer als meine - natürlich ist ein Kaufvertrag zunächst nur ein Verpflichtungsgeschäft, aber mit dem Zweck der Eigentumsübertragung.

Diese Verträge sind in der Regel ihr Papier nicht wert, weil sie schon in sich widersprüchlich sind.

Man müsste den gesamten Vertragstext kennen, um eine vernünftige Antwort geben zu können.

Hallo, es ist so ein Standard Schutzvertrag den man im Internet runterladen kann. Unter anderem steht halt noch drinnen, dass man sich verpflichtet dem Hund jeden Tag frisches Wasser und Futter zu geben.

Und wie viel Geld man bezahlt hat.

@FelixMama

Gibt es einen Link?

@FelixMama

Hilft das irgendwie weiter? Steht das selbe drinnen wie in dem Schutzvertrag, der mir vorliegt

@FelixMama

Nein, da fehlt zum Beispiel die Geschichte mit dem "Rücknahmerecht".

Aber ich sehe da irgendwie schon keine Gegenseitigkeit bei diesem "Vertrag". Das ist mehr oder weniger ein Scherz. Ich nehme das nicht für voll, zumal ja auch keine Konsequenzen vereinbart sind.

@jurafragen

In dem Text steht das doch mit dem Rücknahmerecht?

Also müsste sich der neue Eigentümer keine Gedanken machen, dass er den ehemaligen Besitzer noch kontaktiert und dem Hund ohne seines Wissens weiter vermittelt?

@FelixMama

Wenn, dann steht da etwas anderes. Es macht ja auch einen ganz erheblichen Unterschied, ob von einer Rückgabe oder eine Rücknahme gesprochen wird.

Also müsste sich der neue Eigentümer keine Gedanken machen, dass er den ehemaligen Besitzer noch kontaktiert und dem Hund ohne seines Wissens weiter vermittelt?

Besitzer oder Eigentümer?

Aber davon abgesehen: Ich halte nichts davon für durchsetzbar. Ich gehe davon aus, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde und das Tier übergeben und übereignet wurde. Zusätzlich wurde dieser ominöse "Vertrag" geschlossen. Wie will jetzt bitte der vorherige Eigentümer durchsetzen, dass das Tier "liebevollen Familienanschluss" erhält? Nochmal: Ich hate sämtliche Klauseln in diesem Vertragswerk für ausgemachten Blödsinn.

In der Tat eine interessante Frage. Sogenannte Schutzverträge garantieren dem neuen Eigentümer ein Rückgaberecht. In der Regel ist dies auch im Sinne des neuen Eigentümers. Den Hund schützt es auch vor dem Tierheim. Allerdings gibt es auch sehr unterschiedliche Meinungen zu der rechtlichen Stellung dieser Verträge.