Was ist der Unterschied zwischen Gewahrsam und unmittelbarem Besitz? Gibt es einen?

3 Antworten

Die Exekutive kann bei Verdacht auf eine Straftat eine Person und/oder eine Sache in Gewahrsam nehmen. Daher kann auch unmittelbarer Besitz dem Besitzer zeitweise entzogen werden. Deine Meinung ist also nicht ganz richtig.

Im Grundsatz liegst du schon damit richtig, dass sich unmittelbarer Besitz und Gewahrsam weitgehend entsprechen. Es kann aber in Ausnahmesituationen auch zu Unterschieden kommen, weil der Gewahrsamsbegriff zusätzlich auf die soziale Anerkennung der Sachgewalt abstellt. Wenn du beispielsweise einen Dieb siehst, der gerade dabei ist einen aus einem zuvor eingeschmissenen Ladenfenster einen Fernseher zu entwenden, hat er in dem Moment zwar die tatsächliche Sachherrschaft inne. Diese wird im Verkehr aber gemeinhin nicht anerkannt, weil hier offensichtlich ist, dass die Sache nicht ihm zugeordnet ist. Käme der Ladeninhaber in dem Moment um die Ecke und beobachtet den Dieb, wäre es keine sozial ungewöhnliche Handlung, wenn er versuchen würde, diesem den Fernseher zu entreißen. Gewahrsam würde der Dieb richtigerweise also erst nach dem Wegschaffen des Fernsehers erlangen. Dazu auch BGH NStZ 1981, 435.

Auch Kassierer werden als Gewahrsamsinhaber angesehen, obwohl sie zivilrechtlich wohl als Besitzdiener einzustufen wären und damit gar keinen Besitz hätten.

Der Gewahrsam spielt darüber hinaus in der Zwangsvollstreckung eine Rolle. Der Gerichtsvollzieher muss nämlich prüfen, ob der Vollstreckungsschuldner Gewahrsam an einer zu pfändenden Sache hat.

Du meinst wohl Besitz und Eigentum.

Gewahrsam ist eigentlich wenn dich die Polizei mitnimmt oder vielleicht noch wenn die was von dir Beschlagnahmt hat.

Und zwischen Besitz und Eigentum wird unterschieden. Ein gemietetes Auto ist in deinem Besitz wenn du darin sitzt aber es bleibt Eigentum der Mietfirma.

Ebenso bei dem Diebstahl einer Brieftasche. Besitz des Diebes Eigentum von dem dem es rechtmässig gehört.

Ne, sie meint Besitz und Gewahrsam

Ne, Besitz und Eigentum verstehe ich. Und Besitz teilt sich noch in mittelbaren (Vermieter) und unmittelbaren (Mieter) Besitz auf. Und soweit ich das verstanden habe, kann auch ein Dieb unmittelbarer Besitzer sein, denn man kann Besitz auch unrechtmäßig erlangen. Es geht nur um die tatsächliche Gewalt darüber.

Aber in Paragraph 242 StGB (Diebstahl-Paragraph) wird der Diebstahl/die Wegnahme als "Bruch des Gewahrsams" definiert. Und bei Gewahrsam und unmittelbarem Besitz sehe ich im Diebstahlzusammenhang keinen Unterschied.