Unterschied Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung?

2 Antworten

Ich habe ein Auto. Dieses übereigne ich dir als sichert für ein Darlehen, nutze es aber weiter.
= Sicherheitsübereignung

ich kaufe ein Auto bei dir. Das Auto bleibt aber dein Eigentum, bis ich es vollständig bezahlt habe.
= Eigentumsvorbehalt

Der Unterschied liegt also darin, wem die Sache am Anfang gehört hat.

Besser gehts nicht, genau auf den Punkt. Vielen Dank :)

Ganz wichtige Grundlage dafür: der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz! Wenn dir der noch nicht klar ist, dann blätter erst einmal dorthin zurück und arbeite daran, das zu verstehen!

Beim Eigentumsvorbehalt übergibt der Verkäufer die Ware dem Käufer, bevor der Käufer den (vollständigen) Kaufpreis bezahlt hat. Zur Sicherheit wechselt hier aber nur der Besitzer. Eigentümer bleibt der Verkäufer. Dieser kann somit, falls der Kaufpreis nicht (vollständig) bezahlt wird, die Sache zurückfordern.

Bei der Sicherungsübereignung geht es eher um Kredite. Der Kreditgeber gibt dem Kreditnehmer Geld, was dieser logischerweise irgendwann auch zurückzahlen soll. Für den Fall, dass der Kreditnehmer das nicht tut, überträgt er dem Kreditgeber das Eigentum und den Besitz an einer Sache, zum Beispiel einer Maschine des Unternehmens.

Da es ja aber für beide Seiten eher doof wäre, wenn das Unternehmen die Maschine wirklich zur Bank transportieren müsste und nicht mehr nutzen kann, gibt es hier auch das sogenannte Besitzkonstitut. Das bedeutet, dass die Sache, die den Kredit bei der Sicherungsübereignung absichert, auch im Besitz des Kreditnehmers bleiben kann.