witwenrente und algII

5 Antworten

AlG 2 ist grundsätzlich eine nachrangige Hilfe, Jedes andere Einkommen ist anzurechnen. Die Witwenrente zählt zum "sonstigen Einkommen" Darauf wird lediglich ein pauschaler Freibetrag als Versicherungspauschale berücksichtigt. 30 € monatlich.

Wenn sie weniger als den Regelsatz von 391,00 € plus der tatsächlichen Mietkosten hat, hast sie Anspruch auf aufstockend AlG 2

Witwenrente ist voll anrechenbar aufs ALG2. Wie viel ihr zusteht erfährt sie, wenn sie einen ALG2-Antrag stellt.

Miete wird vom Amt übernommen. Danach stehen ihr 384 Euro (glaub das wars zur Zeit) pro Monat zu. Strom und Gas sind aus diesen 384 Euro selbst zu finanzieren. Wie ist ihr Problem (leider).

fz234 
Fragesteller
 30.09.2014, 22:41

wird die miete komplett übernommen?

anitari  01.10.2014, 07:21
@fz234

Wenn sie den örtlichen Richtlinien entspricht, ja.

@ Tippy009

Gas, wenn zum heizen, wird auch vom Jobcenter übernommen.

kevin1905  01.10.2014, 12:14

391,- €.

sind der Regelbedarf für einen Single.

Mop67  01.10.2014, 21:46

Es spielt bei der Berechnung des ALG II nicht nur die Höhe der Miete eine Rolle, sondern auch die Größe der Wohnung. Normalerweise ist um die 50qm für eine Einzelperson angemessen. Eine zu große Wohnung kann zu unangemessen hohen Heizkosten führen, was nicht übernommen wird.

Die Witwenrente ist mit Ausnahme der Versicherungspauschale von 30,- € komplett anzurechnen (Also 335,- € sind vom Regelbedarf abzuziehen).

Strom und Gas sind für gewöhnlich auch aus dem Regelbedarf zu zahlen.

Die Rente wird voll angerechnet.

Die Miete incl. Nebenkosten wird (wenn der Wohnraum angemessen ist) übernommen. Und den Regelbedarf von 391€.