Anspruch auf Witwenrente und visum

1 Antwort

Wenn sie in gültiger Ehe verheiratet ist, steht ihr die Witwenrente zu. Da sie dann ein eigenes Einkommen und Krankenversicherung hat, kann sie im Rahmen der Familienzusammenführung auch zu ihrer Tochter einreisen.

irinasi 
Fragesteller
 23.07.2010, 13:50

Sie ist natürlich gültig verheiratet und hat eine Krankenversicherung, ein eigenes ankommen hat sie leider nicht, da sie schon 76 Jahre alt ist.