Bekommt man ALG, wenn man in der Probezeit gekündigt wird?

3 Antworten

Wenn du erst einen Monat deines ALG - 1 Anspruchs verbraucht hast,dann kannst du den Rest ab der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder reaktivieren,wenn du dir noch keinen neuen Anspruch ( Anwartschaftszeiten) erworben hast !

Wirst du also in der Probezeit gekündigt,dann bekommst du dein altes ALG - 1 weiter,selbst wenn du deine Kündigung selber zu verantworten hättest bzw.selber ohne wichtigen Grund kündigen würdest.

Du könntest dann beim ersten Fehlverhalten durch Arbeitsablehnung / Aufgabe max.eine Sperre von 3 Wochen bekommen,weil du dir durch deine neue Beschäftigung noch keinen neuen Anspruch erworben hättest,denn dann würden es 12 Wochen Sperre sein,wenn du keinen wichtigen Grund nachweisen könntest.

Hallo isomatte, d.h. ich könnte auch kündigen und bekäme ALG1? 

@stephilein

Dann würdest du meiner Ansicht nach eine Sperre von 3 Wochen bekommen,wenn es dein erstes Fehlverhalten wäre,denn du hast dir durch deine neue Beschäftigung noch keinen neuen Anspruch erworben,dann würdest du eine Sperre von 12 Wochen bekommen,wenn du keinen wichtigen Grund nachweisen könntest!

Das habe ich auch so im letzten Absatz geschrieben,war evtl.etwas unverständlich geschrieben,wenn du sicher gehen willst dann lasse dich in der Probezeit kündigen,der AG - muss dann ja keinen Grund angeben.

Wen Du die Anwartschaftszeit erfüllt hast /  Dein ALG I Anspruch nicht ausgeschöpft ist und Du Deine Kündigung nicht durch Fehlverhalten herbeigeführt hast, wirst Du auch ALG I bekommen.

Hallo wilees, danke für deine antwort!!!!