Witwenrente - welchen Betrag muß meine Mutter versteuern?

3 Antworten

Die Witwenrente ist ja ein neuer Rententatbestand. Der kann ja frühestens mit dem Tod des Ehegatten beginnen.

Deine Mutter bezieht zwei Renten: Der Rentenbeginn für die Altersrente war 2002, der Rentenbeginn für die Witwenrente erst 2011. Entsprechend wird auch versteuert. Und ja, für die Witwenrente ist dann ein höherer Anteil steuerpflichtig.

ninak 
Fragesteller
 12.07.2016, 16:46

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe grad folgendes gefunden:

"Hat der bzw. die Verstorbene selbst
bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, gilt
wiederum die Besonderheit des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst.
aa Satz 8 EStG. Danach ist bei der Ermittlung des zu besteuernden
Prozentsatzes das Jahr zugrunde zu legen, das sich rechnerisch ergibt,
wenn vom Jahr des Beginns der Witwenrente die Laufzeit der
vorhergehenden Rente abgezogen wird, mindestens aber 50 %. Diese
Regelung gilt sowohl für Witwen-/Witwerrenten als auch Waisenrenten."

Stimmt das? Wie wäre das sonst zu deuten?

MenschMitPlan  13.07.2016, 08:45
@ninak

Es ist tatsächlich so, dass bei einer Folgerente (eben auch bei Witwenrenten) auf den ersten Rentenbeginn abzustellen ist. Damit liegt der Besteuerungsanteil der Witwenrente ebenfalls bei 50%.

ninak 
Fragesteller
 13.07.2016, 09:36
@MenschMitPlan

ok, Du kennst Dich ja wirklich aus. Dann ist das so, dass ich im Steuerbescheid, Anlage R, in die Spalte: vorhergehende Rente mit dem Jahr 2002 angebe, das Finanzamt damit den Hinweis erhält, dass der Besteuerungsanteil der Witwenrente eben ab 2002 zu berücksichtigen ist? Hoffentlich liest Du das noch, und kannst es mir beantworten.

MenschMitPlan  13.07.2016, 10:00