WISO: Wo werden die Anteile an Grundstücksgemeinschaften eingetragen?

3 Antworten

Die Anteile an Grundtücksgemeinschaften werden nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfasst. Lediglich die Einkünft der Beteiligten. Diese wurden zuvor in einer gesonderten und einheitliche Feststellungserklärung erfasst. Die Aufteilung erfolgt entsprechend dem Beteiligungsgrad, sowie anderer vertraglicher Regelungen. Sofern es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handelt, werden die anteiligen Überschüsse oder Verluste unter der Rubrik "Grundstücksgemeischaften" eingetragen in der Anlage V eingetragen.

Im Formularvordruck zur Einkommensteuererklärung wäre es die Zeile 25 ff. der Anlage V, Stichwort "Anteile an Einkünften" - ob WISO die Zeilen übernimmt, weiß ich nicht, ich arbeite nicht damit und kenne das Programm nicht. Hier hinein kommt der eigene Anteil. Dieser muss durch eine eigene "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte" für die Grundstücksgemeinschaft ermittelt werden.

Für die Grundstücksgemeinschaft muss eine eigene gesonderte Steuererklärung erstellt werden. Der auf dich entfallende Anteil wird in Anlage V eingetragen.