Wo gebe ich das Verletztengeld bei der Steuererklärung an?

1 Antwort

Das Verletzengeld ist eine Lohnersatzleistung und unterliegt dem Progressionsvorbehalt (wie auch Krankengekd oder ALG-I) - es wird grundsätzlich im Mantelbogen unter "Einkommensersatzleistung" eingetragen (Zeile 43).

Das kann aber auch weggelassen werden, da der Betrag dem Finanzamt übermittelt wurde.

Zur eigenen Steuerberechnung kann es aber auch eingetragen werden.

Wenn Du Dich bei Elster registriert hast, dann kannst Du die Daten auch abrufen und es trägt sich automatisch ein.

Grundsätzlich gilt: Alle Daten, die dem Finanzamt per Gesetz übermittelt werden müssen, brauchen nicht mehr eingetragen werden (z. B. Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Verletztengeld, ALG-I, Kurzarbeitergeld u.s.w., Daten der Lohnsteuerbescheinigung des ArbG)

Blumentopferde6 
Fragesteller
 03.04.2021, 09:08

Nur auf dem bogen von der Krankenkasse steht,dass ich es angeben soll.

DerSchopenhauer  03.04.2021, 20:26
@Blumentopferde6

ja, das steht automatisch in den Schreiben - trage es ein - dann ist gut...